Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/27: Verordnung über die Anschubfinanzierung zur Förderung von Digitalisierungsprojekten von hohem öffentlichem Interesse · 18 Seiten

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Ergebnisbericht zur Verordnung über die Anschubfinanzierung zur Förderung von Digitalisierungsprojekten von hohem öffentlichem Interesse (Artikel 17 EMBAG)

stark auf die Vermischung von Ideen wie Nachhaltigkeit oder Gender und geht an den wirklichen Herausforderungen im Bereich der Digitalisierung vorbei, womit der Willkür Tür und Tor geöffnet wird.

Gemäss SGV schafft die geplante Finanzhilfe für Digitalisierungsprojekte falsche Anreize und verzerrt den Markt. Die Schweizer KMU benötigen keine finanzielle Unterstützung um Digitalisierungsprojekte umzusetzen und sollen einzig ermutigt werden, aufgrund tatsächlicher Nachfrage und aus eigener Initiative in die Digitalisierung zu investieren.

Aufgrund des sehr begrenzten Budgets, sollen gemäss SGB öffentliche Organisationen im Fokus der Förderung stehen.

Gemäss dem Kanton SZ soll die Geltungsdauer der Verordnung zeitlich befristet werden, da einmal eingeführte Subventionen ansonsten kaum mehr aufgehoben werden.

Der Kanton TG und die ORK weisen darauf hin, dass die Förderung innovativer Projekte das Risiko einer zusätzlichen Fraktionierung der IT-Landschaft mit sich bringt. Es soll deshalb die Einhaltung bestehender Standards der digitalen Verwaltung verlangt werden. Zudem ist darauf zu achten, dass keine neuen Insellösungen entstehen, die eine Konsolidierung und strategische Ausrichtung der digitalen Verwaltung behindern.

Für Politools stellt die Anschubfinanzierung nach Artikel 17 EMBAG ein erster wichtiger Schritt zur Stärkung des Civic Tech Bereichs dar.

Für viele Vernehmlassungsteilnehmende (GPS, CH++, Digitale Gesellschaft, intersections, Opendata.ch) besteht eine Lücke für die Finanzierung öffentlicher digitaler Infrastruktur und Open-Source-Ökosystemen. Der Bund soll deshalb Synergien mit Programmen aus Nachbarländern (z.B. Sovereign Tech Fund4) prüfen, bzw. prüfen, ob ein entsprechendes Programm selber angehen soll.

4 Bemerkungen zu einzelnen Artikeln

4.1 Artikel 1

Nach Beat Lehmann soll sich die Verordnung stärker am Zweck und Geltungsbereich von Artikel 1 und 2 EMBAG orientieren. Artikel 1 der Vernehmlassungsvorlage fehlt es an der nötigen Präzision und er lädt zu Auslegung und Umsetzung ausserhalb des Zwecks und Geltungsbereichs des EMBAG ein.

4.2 Artikel 2

Dass die Voraussetzungen der Buchstaben a – e kumulativ einzuhalten sind wird teilweise als zu hohe Anforderung erachtet. Gemäss IG eHealth und IG eMediplan ist zu prüfen, ob wirklich die kumulative Einhaltung aller Voraussetzungen dem Willen des Gesetzgebers entspricht. Der