Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/27: Verordnung über die Anschubfinanzierung zur Förderung von Digitalisierungsprojekten von hohem öffentlichem Interesse · 18 Seiten

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Ergebnisbericht zur Verordnung über die Anschubfinanzierung zur Förderung von Digitalisierungsprojekten von hohem öffentlichem Interesse (Artikel 17 EMBAG)

3 Allgemeine Rückmeldungen

3.1 Grundsätzliche Zustimmung / Ablehnung der Vorlage

Die Kantone AG, AI, BL, BS, FR, GE, GL, GR, LU, NE, SG, SH, SZ, SO, TI, TG, UR, VD, VS,

ZG und ZH stehen der Vorlage grundsätzlich positiv gegenüber. Die beiden Kantone OW und NW lehnen die Vorlage ab.

Die Vorlage wird sodann von 3 Parteien (GPS, SPS, Piratenpartei) grundsätzlich begrüsst und von 1 Partei (SVP) abgelehnt. Die FDP ist der Ansicht, dass angesichts der angespannten Haushaltslage des Bundes zuerst die Aufgaben- und Subventionsüberprüfung der Expertengruppe Gaillard abgewartet werden muss, bevor neue Subventionen eingeführt werden. Von den gesamtschweizerischen Dachverbänden stimmen der SGB und der Städteverband der Vorlage ausdrücklich zu, während der SGV die Vorlage ablehnt. Von den weiteren Vernehmlassungsteilnehmenden wird die Vorlage grundsätzlich begrüsst (ORK, CH++, Digitale Gesellschaft, digitalswitzerland, DSJ, eGOV, IG eHealth, IG eMediplan, Intersections, Mer-

cator, Opendata.ch, Politools, Post, Schweizerischer Blindenbund, VSM, SBV, SOSM, suisse.ing, Swico, Swissdec, SZBLIND, HOME.swiss, Beat Lehmann).

3.2 Allgemeine Bemerkungen

Das Kostendach von 5 Millionen von vielen Kantonen als gering (AG, SZ, ZH) oder zu gering (LU, SH, VD) erachtet, dies auch in Relation zum Aufwand. Das Kostendach soll gemäss dem Kanton GE entsprechend nicht gesenkt werden, bzw. soll eine Erhöhung geprüft werden (VD).

Auch weitere Vernehmlassungsteilnehmende erachten das Kostendach von 5 Millionen als absolutes Minimum (digitalswitzeralnd, Swico), zu tief (IG eHealth) oder verlangen eine massive Erhöhung (IG eHealth, Post).

Die Kantone AI, GR, LU, SZ, TG und die ORK sind der Ansicht, dass Doppelspurigkeiten vermieden werden sollten und eine Zusammenlegung der Förderinstrumente von Artikel 16 und 17 EMBAG sinnvoll wäre, sowie die Aufgabenübertragung an die Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) geprüft werden soll.

Gemäss SGV könnten die 5 Millionen besser investiert werden, z. B. in den Schuldenabbau oder in wichtige Bereiche wie Gesundheit, Bildung oder Sicherheit. Sofern Geld für Digitalisierungsprojekte benötigt wird, soll das Geld an anderen Stellen kompensiert werden, damit das Defizit des Bundeshaushalts nicht vergrössert wird.

Die SVP kann aufgrund der aktuellen Haushaltslage kein grünes Licht für die Einführung einer neuen Subvention geben, insbesondere da ein maximaler Subventionsbetrag nicht vorgesehen ist. Die Vernehmlassungsvorlage ist für sie wenig klar und konzentriert sich zudem zu