Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/27: Verordnung über die Anschubfinanzierung zur Förderung von Digitalisierungsprojekten von hohem öffentlichem Interesse · 18 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 11Fedlex · Ergebnisbericht
Ergebnisbericht zur Verordnung über die Anschubfinanzierung zur Förderung von Digitalisierungsprojekten von hohem öffentlichem Interesse (Artikel 17 EMBAG)
4.6 Artikel 6
In einem zweiten Absatz kann nach Beat Lehmann festgehalten werden, dass der Bereich DTI der BK auf unvollständigen Angaben im Gesuch hinweist und eine entsprechende Nachfrist zu Behebung setzt.
4.7 Artikel 7
Der zu erwartende Mehrwert für Gesellschaft und Wirtschaft soll gemäss Piratenpartei geringer gewichtet werden, weil sonst der Ermessensspielraum zu hoch ist.
Gemäss Swico soll der erwartete Beitrag zu einem Fokusthema der Strategie digitale Schweiz höher (40%) gewichtet werden und der erwartete Mehrwert für Gesellschaft und Wirtschaft tiefer (20%).
Die Wirkung eines Projekts lässt sich für einige Vernehmlassungsteilnehmende (Digitale Gesellschaft, intersections, Opendata.ch, SOSM, HOME.swiss) nur schwer beziffern und bevorzugt kommerzielle gegenüber gemeinnützigen Projekten. Gemäss Piratenpartei sollte dieser Punkt hingegen höher bewertet werden.
Gemäss einigen Vernehmlassungsteilnehmenden (GE, NE, VD, Piratenpartei) soll zudem auch der zu erwartende Beitrag zur Digitalen Souveränität Schweiz, gemäss den Kantonen GE, NE und VD mit mindestens mit 10 Prozent, bewertet werden.
Für den Kanton SH soll auch die zu erwartende Unterstützung zur Erfüllung von Behördenaufgaben mit 10 Prozent bewertet werden.
Als weiteres Bewertungskriterium soll gemäss dem Kanton VD die Wahrscheinlichkeit, ob ein Projekt auch nach der Entwicklungs- und Aufbauphase weiterbestehen kann, bewertet werden.
Gemäss IG eHealth und IG eMediplan ist der Interpretationsspielraum für die Bemessung zu hoch. Eine fixe Zuteilung von Prozenten ist nicht möglich, bzw. erscheint nicht sinnvoll. Entsprechend ist der Artikel grundlegend zu überarbeiten.
In Anbetracht der Finanzlage des Bundes soll gemäss digitalswitzerland der Bewertung eine grundlegende Prüfung vorangehen. In Artikel 7 ist deshalb die zusätzliche Voraussetzung aufzunehmen, wonach Projekte langfristig mindestens kostenneutral oder kostensparend sind.
Nach Beat Lehmann besteht eine Analogie zu den Zuschlagskriterien von Artikel 29 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1).