Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/27: Verordnung über die Anschubfinanzierung zur Förderung von Digitalisierungsprojekten von hohem öffentlichem Interesse · 18 Seiten
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Ergebnisbericht zur Verordnung über die Anschubfinanzierung zur Förderung von Digitalisierungsprojekten von hohem öffentlichem Interesse (Artikel 17 EMBAG)
Kanton BL spricht sich für die alternative, die Piratenpartei für eine nur teilweise kumulative Einhaltung der Voraussetzungen aus. Die umfangreichen Förderungsvoraussetzungen bergen gemäss der Post zudem die Gefahr, dass gute und sinnvolle Projekte an einzelnen Anforderungen scheitern. Ihr zufolge sollen beim Vorhandensein eines hohen öffentlichen Interesses an der Umsetzung eines Digitalisierungsprojektes, die Förderungsvoraussetzungen möglichst niederschwellig sein.
Einige Vernehmlassungsteilnehmende (CH++, Digitale Gesellschaft, DSJ, intersections, Opendata.ch, Politools, SOSM, HOME.swiss) wünschen eine Klärung darüber, welche Voraussetzungen kumulativ und welche alternativ zu erfüllen sind.
Swico schlägt vor, die Förderkriterien von Buchstabe a und b klarer voneinander abzugrenzen. Es bietet sich an unter Buchtstabe a Kriterien für die digitale Transformation von Gesellschaft und Wirtschaft zu führen und unter Buchstabe b Kriterien, die den Mehrwert für Gesellschaft und Wirtschaft konkretisieren.
SBb, SBV und SZBLIND verlangen als weitere Förderungsvoraussetzung die Sicherstellung der digitalen Barrierefreiheit des Projekts in die Vernehmlassungsvorlage aufzunehmen. Ihnen zufolge ist die Barrierefreiheit ein komplexes Thema und muss von Anfang an mitgedacht werden. Die bereits bestehenden gesetzlichen Grundlagen haben zudem bisher nicht die nötige Durchschlagskraft entwickelt.
Von einigen Vernehmlassungsteilnehmenden (CH++, Digitale Gesellschaft, DSJ, intersections, Opendata.ch, SOSM) wird die Ansicht vertreten, dass ergänzend auch Förderinstrumente von Organisationen unterstützt werden sollen, beispielsweise bewährte Innovationsgefässe für das Prototyping potentieller Leuchtturmprojekte.
Nach Beat Lehmann soll die Verordnung aufgrund der Verankerung im EMBAG nicht der Entwicklung von Informatik als Wirtschaftszweig beitragen, sondern der Förderung von Qualität und Effizienz beim Einsatz elektronsicher Mittel bei der Erfüllung von Behördenaufgaben dienen. Die ausufernde Umschreibung der Förderungsvoraussetzungen soll auf eine Reihe von Kernpunkten beschränkt werden.
Absatz 1 Buchstabe a
Gemäss den Kantonen GR, TG, ZH und der ORK soll nebst der Strategie Digitale Schweiz auch die Strategie digitale Verwaltung Schweiz 2024-2027 berücksichtigt werden.
Für viele Vernehmlassungsteilnehmende (GPS, Digitale Gesellschaft, DSJ, intersections, Opendata.ch, Piratenpartei, Politools, SOSM, HOME.swiss) ist der Begriff der digitalen Souveränität mit zahlreichen Unklarheiten verbunden, weshalb eine Definition in den Erläuterungen notwendig ist. Gemäss digitalswitzerland und Swico ist der Begriff ganz zu streichen. Beide sind der Ansicht, dass mit zusätzlicher Berücksichtigung von Aspekten wie der Stärkung digita-