Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/27: Verordnung über die Anschubfinanzierung zur Förderung von Digitalisierungsprojekten von hohem öffentlichem Interesse · 18 Seiten
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Ergebnisbericht zur Verordnung über die Anschubfinanzierung zur Förderung von Digitalisierungsprojekten von hohem öffentlichem Interesse (Artikel 17 EMBAG)
Durchführung, um das Projekt am Laufen zu halten, eine flexible Exit-Option, um die Risiken einer ausbleibenden Wirtschaftlichkeit des Projektes besser abzufedern oder auch Förderungen aus anderen Förderquellen des Bundes, die nach Ablauf der Unterstützungszeitraums zum Einsatz kommen könnten. Auch Swico ist der Ansicht, dass Anreizmechanismen vorgesehen werden sollen, die den langfristigen Betrieb und die Weiterentwicklung eines Projekts attraktiver machen.
Für ZH ist fraglich, ob Projekte die mit einem Prototyp arbeiten für eine Nachfolgeförderung nach Erstellen des Prototyps noch eine Anschubfinanzierung nach dem Vernehmlassungsentwurf erhalten können.
Die Post ist zwar einverstanden, dass sich die Unterstützungsdauer auf die Entwicklungs- und Aufbauphase eines Projekts bezieht und höchstens vier Jahre dauern soll, daraus darf aber kein implizites Kriterium über die bereits bestehende Projektdauer abgeleitet werden. Ein Projekt kann unter Umständen bereits seit längerem andauern, ohne dass ein Digitalisierungsprojekt dadurch seinen potenziellen unterstützungswürdigen Charakter verlieren soll.
4.5 Artikel 5
Suisse.ing erachtet das Verfahren und die Bewertung von Projekten als schwerfällig und komplex. Das könnte insbesondere kleinere Organisationen (z.B. StartUps) von der Einreichung von Anträgen abhalten.
Absatz 2
Einige sind der Ansicht, dass in einem schnelllebigen Bereich wie der Digitalisierung zwei (ZH) oder vier (Piratenpartei) Eingabetermine pro Jahr vorgesehen werden sollen.
Absatz 3
Die Koordinationspflicht zwischen Bund und Kantonen nach Artikel 8 Subventionsgesetzes (SuG, SR 616.1) soll gemäss dem Kanton SO näher umschrieben, bzw. der Ablauf der Koordination präzisiert werden.
Viele Vernehmlassungteilnehmende (SPS, CH++, Digitale Gesellschaft, DSJ, intersections,
Opendata.ch, Piratenpartei, Politools, SOSM, HOME.swiss) sind der Ansicht, dass die Gesuchstellenden verpflichtet werden sollen, allfällige Interessenbindungen zur Fachjury bei Gesuchseinreichung anzugeben.