Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/3: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (Anforderungen an systemrelevante Unternehmen) · 19 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-011.842-1/1/3
Die ElCom beantragt, dass für den Vollzug Bestimmungen analog den Vorgaben im FiREG vorzusehen seien, die definieren, welche Daten von den sEVU der ElCom zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Bestimmungen zu Art und Umfang der zu liefernden Daten müssten als wichtige rechtsetzende Bestimmungen bereits auf Gesetzesstufe erlassen werden. Eventualiter soll mittels Delegationsnorm im Art. 25 Abs.1 in der Verordnung konkretisiert werden, welche Daten die sEVU der ElCom zur Verfügung stellen müssen.
Art. 29 Abs. 1 Bst. f quater
Die ElCom beantragt eine Konkretisierung des bestehenden Buchstaben f bezüglich der oben erwähnten Auskunftspflichten.
16/19 BFE-D-8CD83401/283