Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/3: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (Anforderungen an systemrelevante Unternehmen) · 19 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-011.842-1/1/3
2. Ablauf und Adressaten
Der Bundesrat hat am 8. März 2024 das UVEK beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen zur geplanten Änderung des Stromversorgungsgesetzes (Anforderungen an systemrelevante Unternehmen) ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Vernehmlassung dauerte bis am 14. Juni 2024.
Der vorliegende Bericht fasst die Stellungnahme zusammen, ohne dabei Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben1. Für Einzelheiten sei auf die eingereichten Stellungnahmen verwiesen. Diese sind auf der Publikationsplattform des Bundes2 öffentlich zugänglich.
3. Übersicht über die Vernehmlassungsteilnehmenden
Im Rahmen der Vernehmlassung sind insgesamt 63 Stellungnahmen eingegangen. Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden (inkl. der in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen) ist im Anhang zu finden. Die Reihenfolge der genannten Vernehmlassungsteilnehmenden im vorliegenden Bericht orientiert sich an der Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden im Anhang (nach unterschiedlichen Adressatengruppen und in alphabetischer Reihenfolge).
Teilnehmende nach Kategorie Eingegangene Stellungnahmen 1. Kantone (inkl. Konferenzen)28
2. in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien5
3. Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete 1 4. Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft8
5. Ausserparlamentarische Kommissionen3
6. Elektrizitätswirtschaft12
7. Weitere Vernehmlassungsteilnehmende6
Stellungnahmen insgesamt63
4. Zusammenfassung der Kernthemen
Die Änderungen des StromVG (SR 734.7) bezüglich Anforderungen an systemrelevante Unternehmen stiessen in der Vernehmlassung auf starke Kritik, auch wenn eine Nachfolgereglung zu FiREG an sich unbestritten ist. Die meisten Vernehmlassungsteilnehmenden stören sich jedoch an dem tiefen Eingriff in die Unternehmensfreiheit, insbesondere an den Regelungen zu Eigenkapital und Verschuldungsgrad. Die Regelungen zur Liquidität wurden besser akzeptiert. Auch sie gingen allerdings zu weit. Hier gab es vor allem Stimmen gegen die doppelte Prüfung durch einen externen Revisor und durch die ElCom sowie gegen die Möglichkeit der Festsetzung von nicht unternehmensspezifischen Mindestanforderungen. Weiter wurden auch die Regelungen zur guten Unternehmensführung kritisiert. Diese werden häufig als überregulatorisch und als starken Eingriff in die Unternehmensführung der Elektrizitätsunternehmen beurteilt. Weiter wird beargwöhnt, dass diese Überregulierung zudem zu einer Verteuerung des Stromangebots sowie zu einer Hemmung der Investitionstätigkeit der Elektrizitätsunternehmen führen könnte. Ebenso wird befürchtet, dass durch die Vorlage ein unverhältnismässig hoher Aufwand generiert wird. Zudem seien die vorgeschlagenen Massnahmen im
1 Für die Überarbeitung der Vernehmlassungsvorlage wurden alle Stellungnahmen gemäss Art. 8 des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren (VIG; SR 172.061) zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet
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