Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/3: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (Anforderungen an systemrelevante Unternehmen) · 19 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-011.842-1/1/3
Fokus stehen. Die FDP verlangt, dass die Vorlage überarbeitet und zusammen mit den Notfallplänen (Business Continuity Management) erneut in die Vernehmlassung geschickt wird. Dabei sollen Massnahmen zum BCM im Fokus stehen. Auch RKGK, GL, GR und UR beantragen, die überarbeitete kombinierte Vorlage nochmals in die Vernehmlassung zu schicken.
Aus Sicht der ElCom soll parallel geprüft werden, ob Anpassungen des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) notwendig seien, um im Konkursfall eine geordnete Abwicklung und den Weiterbetrieb der systemrelevanten Funktionen sicherzustellen. Weiter sei cP der Ansicht, dass zusätzlich Regeln zur Sicherstellung eines unterbruchsfreien Betriebes geschaffen werden müssten.
Fokus auf Liquidität
Ein sehr häufig gestellter Änderungsvorschlag ist der Verzicht auf Vorgaben betreffend Eigenkapital. Der Fokus müsse vielmehr auf der Regulierung der Liquidität liegen. Dies wird von EnDK, RKGK, AG, AR, AI, BE, BL, FR, GE, GL, GR, JU, OW, NW, SG, SH, SO, TI, TG, UR, VD, VS, ZG, ZH, aeesuisse, economiesuisse, metal.suisse, sgv, SGB, swisscleantech, Alpiq, Axpo, EKZ, Primeo Energie, VSE und hkbb verlangt. Ohne den Verzicht auf jegliche Vorgaben zum Eigenkapital zu beantragen, gewichtet auch die SP die Vorgaben bei der Liquidität höher als beim Eigenkapital. Denn das im Krisenfall relevante Eigenkapital halten die Energieunternehmen in Form ihres Kraftwerkparks ohnehin. Aber nur eine ausreichende Liquidität gewährleiste dann, dass erstens die Kraftwerke weiterlaufen können und zweitens der Strom auch am Markt ankommt. Für economiesuisse, metal.suisse, sgv und hkbb sind Eigenkapitalvorgaben weder sinnvoll noch zweckmässig. Für den VSE habe sich die Nachfolgeregelung für den Rettungsschirm auf Vorgaben zur Liquidität zu beschränken und der damit verbundene Aufwand sei deutlich zu verringern. Gemäss aeesuisse habe das Eigenkapital nichts mit der vergangenen Krise zu tun gehabt. Auch RKGK, GL, GR und UR erachten, dass akut auftretende Liquiditätsengpässe das grosse Problem seien. Auch für die Alpiq stellen die geplanten Eigenkapitalvorgaben eine suboptimale Mittelallokation dar, die betriebs- und volkswirtschaftliche Ineffizienzen und damit nicht-wertschöpfende Kosten verursachen würden. Axpo betont, dass die Eigenkapitalquote sich mit der Strompreisentwicklung naturgemäss laufend ändere. Als Kennzahl sei sie entsprechend irreführend und der falsche Ansatzpunkt zur Stärkung der Versorgungssicherheit. Weiter könne die Verhinderung einer allfälligen Überschuldung nicht das Ziel der vorgeschlagenen Gesetzesänderung sein. Vorgaben für das Eigenkapital erachtet auch swisscleantech als unnötig. Die Energiebranche sei nicht mit dem Bankensektor vergleichbar.
Explizit begrüsst werden die Vorgaben zum Eigenkapital aber von Travail.Suisse und ewz.
GR, EKZ und EIP würde ihrerseits auch noch auf Vorgaben zur Liquidität verzichten. Aus Sicht der EKZ würden Minimalvorgaben an Eigenkapital und Liquidität einen beträchtlichen Eingriff in die Eigentumsrechte der Eigner bedeuten. Ungenutztes Eigenkapital und dauerhaft tote Liquidität seien aus Sicht von EIP keine verbürgten Lösungen. Es sei investitionshemmend, führe zu höheren Kosten bei den Stromkonsumenten, verzerre den Wettbewerb und stelle einen unverhältnismässigen Eingriff in die Rechte der Eigentümer dar.
Finanzhilfe
Nach Ansicht der ElCom existiere die implizite Staatsgarantie auch mit dem vernehmlassten Vorentwurf, welcher eine engere Überwachung der systemrelevanten Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft vorsieht, weiterhin. Vorgaben zu Liquidität und Eigenkapital mögen die Resilienz der systemrelevanten Elektrizitätsversorgungsunternehmen (sEVU) erhöhen und somit das volkswirtschaftliche Risiko reduzieren, sie schliessen Illiquidität oder Konkurs jedoch bei Weitem nicht aus. Die ElCom beantragt eine Fondslösung (als «private Garantie») zu prüfen. Ein solcher Fonds würde durch die gesamte Branche bzw. die systemrelevanten Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft geäufnet und stünde im Krisenfall systemrelevanten Unternehmen zur Aufrechterhaltung der systemrelevanten Funktionen zur
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