Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/3: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (Anforderungen an systemrelevante Unternehmen) · 19 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht

Aktenzeichen: BFE-011.842-1/1/3

Groupe E, VSE und EIP (8). Abgelehnt wird die Vorlage von EnDK, RKGK, AG, AR, AI, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, NE, NW, OW, SH, SO, SG, TI, TG, UR, VD, VS, ZG, ZH, FDP, SVP, Axpo, EKZ, IWB, Primeo Energie und ECS (32). Aus Sicht von BS und IWB sei die Vorlage verfassungswidrig sowie nicht geeignet, die angestrebte Versorgungssicherheit herzustellen. Im Sinne des in der Bundesverfassung und im Stromversorgungsgesetz verankerten Subsidiaritätsprinzips liege die Regelungszuständigkeit in erster Linie bei den Kantonen und der Branche und damit sollte diesen die Chance gegeben werden, eigene Vorkehrungen zu treffen. Erst wenn diese innert nützlicher Frist davon keinen oder unzureichenden Gebrauch machen würden, sollte ihres Erachtens der Weg über Gesetzesänderungen auf Bundesebene eingeschlagen werden. Diese hätten aber die verfassungsmässigen Anforderungen und Schranken zu beachten. Die SVP weist die Vorlage einstweilen zurück. Die Kapitel Auswirkungen auf die Volkswirtschaft und Auswirkungen auf die Akteure seien unvollständig und somit zu ergänzen. Für die abschliessende Beurteilung der Vorlage ist vollumfängliche Kenntnis über alle relevanten Tatsachen unerlässlich, d. h. vorliegend insbesondere die Auswirkungen in der Preisbildung zulasten des Mittelstands. EnDK, RKGK, AG, AR, AI, BL, FR, GE, GL, GR, JU, NE, OW, SH, SO, TI, TG, UR, VD, VS, ZG und ZH haben Verständnis für das Anliegen, befürchten aber, dass damit die gewünschten Ziele nicht erreicht werden. Sie beantragen eine Überarbeitung der Vorlage sowie nach Möglichkeit eine Integration der BCM-Massnahmen. Die EnHK hat keine Bemerkungen, die VKG enthält sich einer Stellungnahme und GGS äussert sich zur Gesamtvorlage nicht direkt. Die WEKO beschränkt sich auf eine Stellungnahme zu den aus wettbewerblicher Sicht relevanten Punkten, ohne sich zur Gesamtvorlage explizit zu äussern.

Im Grundsatz wird die Bestrebung des Bundesrates anerkannt, eine Nachfolgelösung für den Rettungsschirm (FiREG) zu definieren, um die Stabilität der Versorgung auch im Fall ausserordentlicher Marktentwicklungen sicherzustellen und Dominoeffekte zu vermeiden, welche durch den unkontrollierten Ausfall eines Akteurs entstehen könnten. Gleichzeitig wird sehr häufig vermerkt, dass übermässige Eingriffe in die unternehmerische Freiheit und eine Überregulierung vermieden werden müssen. Die zusätzlichen Pflichten und finanziellen Lasten für systemrelevante Unternehmen sowie das neue Aufsichtsregime würden nicht-wertschöpfende Kosten verursachen. Somit wirke sich die Vorlage investitionshemmend und wettbewerbsverzerrend, sowie für Strombezüger preiserhöhend. Da die Vorlage international beispiellos ist, wirkt sie sich nachteilig auf die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Elektrizitätswirtschaft und würde zu einer tieferen Attraktivität und als Folge davon zu geringeren Liquidität des Strom-Marktplatzes Schweiz führen.

Business Continuity Management

Massnahmen, welche den unterbruchsfreien Betrieb von systemrelevanten Kraftwerksanlagen in Konkurs- oder anderen Krisenfällen sicherstellen, waren nicht Teil der Vorlage. Dies wurde in zahlreiche Stellungnahmen bemängelt. Die Mitte, GP, SP und SGB hätten diese sogenannten Business Continuity Management (BCM) Massnahmen erwartet und möchten, dass die Vorlage schleunigst kommt, denn die Sicherstellung der Produktion sei für die Bevölkerung und die Wirtschaft wichtiger als die Rettung eines Unternehmens. EKZ, IWB, Primeo Energie und VSE unterstreichen auch die Wichtigkeit der BCM-Vorlage. cP sei auch der Ansicht, dass zusätzlich Regeln zur Sicherstellung eines unterbruchsfreien Betriebes geschaffen werden müssten. sgv merkt an, dass entsprechende Regelungen vollkommen fehlen, obwohl dies der eigentliche Kern der gesetzlich nötigen Vorgaben zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit im Krisenfall sei. Aus Sicht von BS, ZH, Swisscleantech und ECS stehen die BCM-Massnahmen gar im Vordergrund. Die WEKO betont, dass aus volkswirtschaftlicher Sicht primär relevant sei, dass die Stromproduktion und der Netzbetrieb jederzeit aufrechterhalten werden können – unabhängig von möglichen finanziellen Verwerfungen und Konkursen der dahinterstehenden Unternehmen.

RKGK, AG, GL, GR, SO und UR beantragen die für später geplante Festlegung von BCM-Massnahmen bereits jetzt aufzunehmen. Auch EnDK, AG, AR, AI, BL, FR, GE, GR, JU, OW, SH, SO, TG, UR, VD, VS, ZG und ZH möchte nach Möglichkeit die beiden Vorlagen zusammenführen, dabei soll BCM im

6/19 BFE-D-8CD83401/283