Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/3: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (Anforderungen an systemrelevante Unternehmen) · 19 Seiten

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Aktenzeichen: BFE-011.842-1/1/3

internationalen Vergleich beispiellos und daher für den Schweizer Markt wettbewerbsverzerrend. Teilweise bestehen auch Zweifel an der Verfassungsmässigkeit der Vorlage.

Häufig wurde in der Vernehmlassung betont, dass insbesondere den noch zu schaffenden Regelungen zum Business Continuity Management (BCM) eine hohe Bedeutung und Wirksamkeit im Hinblick auf die Versorgungsicherheit beigemessen wird und dass diese, sinnvollerweise, zusammen mit den vorliegenden Regelungen beurteilt werden müssten. Die EnDK und mit ihr 17 Kantone, die sich deren Stellungnahme anschliessen, beantragen eine Überarbeitung der Vorlage sowie nach Möglichkeit die Integration der Aspekte des dritten Pakets (BCM). Weitere Teilnehmenden verlangen, dass die Vorlage nach Überarbeitung erneut in die Vernehmlassung geschickt wird.

Im Zusammenhang mit der Definition der systemrelevanten Unternehmen sei zu präzisieren, welches Unternehmen in einem Konzern als das Systemrelevante gelte. Weiter seien zusätzliche Parameter wie das Liefer- und Handelsvolumen zu berücksichtigen. Ausserdem müsse zwischen Unternehmen, die hauptsächlich in die Grundversorgung liefern, und Anderen unterschieden werden. Bezüglich der Schwellenwerte wurden gegenüber der Vorgabe von 600 MW höhere, aber auch tiefere Schwellwerte gefordert. Auf jeden Fall sei deren Begründung verständlicher zu beschreiben.

Da im Obligationenrecht bereits gewisse Vorgaben bestehen, sei der Artikel zu Organisation und Risikomanagement auf das sachlich erwiesen zwingende Mass zu reduzieren. Die Vorgaben im Zusammenhang mit dem Eigenkapital seien nicht zielführend, deshalb fordert die Branche diese zu streichen. Im Zusammenhang mit der Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit sei fraglich, ob es Aufgabe des Bundesrates sei, Anforderungsprofile zu erlassen.

Die Eigenkapitalregulierung wird von der grossen Mehrheit abgelehnt. Sie seien für viele nicht zielführend. Das Eigenkapital habe nichts mit der vergangenen Krise zu tun gehabt. Das grosse Problem seien vielmehr akut auftretende Liquiditätsengpässe. Die geplanten Eigenkapitalvorgaben würden nichtwertschöpfende Kosten verursachen, und sich somit investitionshemmend auswirken, was wiederum der Versorgungssicherheit zuwiderlaufe. Sie würden auch zu einer Wettbewerbsverzerrung gegenüber der EU führen. Vorgaben zur Liquidität wurden grundsätzlich besser akzeptiert, der damit verbundene Aufwand sei dennoch deutlich zu verringern. Es sollen beispielsweise realitätsnahe Szenarien definiert und die Prüfungen der Modelle nur von einer Stelle vorgenommen werden.

Von einer Vielzahl wird vorgebracht, dass die geplanten Sanktionen bei schweren Verstössen unverhältnismässig hoch und daher anzupassen seien. Weiter wird das Fehlen eine Auflistung der Tatbestände, wie z.B. Infoverweigerung oder Falschangaben, bemängelt. Ebenso wird gefordert, dass noch zu prüfen sei, ob alternativ oder zusätzlich ein Auszahlungsstopp für Boni und Dividenden integriert werden soll.

Die Erhebung einer Aufsichtsabgabe, sowie deren Finanzierung wird kontrovers beurteilt. Die ElCom erhebe für ihre anderen Tätigkeiten auch keine Aufsichtsabgaben und den betroffenen Unternehmen würden durch die neuen Vorgaben bereits hohe Kosten und grosser Aufwand auferlegt. Teils wird eine vollständige Streichung verlangt, teils wird eine Finanzierung durch die Allgemeinheit (z.B. via Zuschlag auf den Systemdienstleitungskosten) vorgeschlagen.

5. Ergebnisse der Vernehmlassung

5.1. Allgemeine Bemerkungen

Insgesamt sind 63 Stellungnahmen eingegangen. Die Vorlage wird von BE, LU, SZ, SAB, die Mitte, GP, SP, economiesuisse, metal.suisse, sgv, SGB, suissetec, Travail.Suisse, AET, BKW, DSV, ewz, cP, hkbb (19) unterstützt. Nichtdestotrotz sehen alle Befürworter der Vorlage bis auf SZ, welcher die Änderungen bedingungslos unterstützt, Änderungsbedarf in unterschiedlichem Ausmass. Kritisch, aber ohne die Vorlage explizit abzulehnen, äussern sich zudem aeesuisse, swisscleantech, ElCom, Alpiq, ETE,

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