Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/35: Erlass der Cybersicherheitsverordnung (CSV) · 34 Seiten
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Erläuterungen zur Verordnung über die Cybersicherheit (Cybersicherheitsverordnung, CSV)
bei der Umsetzung von Gegenmassnahmen zu unterstützen. Diese Befugnis ist ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Cyberbedrohungen sowie -angriffen und zur Stärkung der Cybersicherheit in der Schweiz.
Art. 7 Technische Analyse von Cybervorfällen und Cyberbedrohungen
Diese Bestimmung stützt sich auf Art. 73a Abs. 1 und Abs. 2 Bst. a und e sowie Art. 74 Abs. 3 i.V.m. Art. 74a Abs. 3 ISG.
Die Aufgaben des nationalen Computer Emergency Response Team (CERT) war bis Ende 2023 in Art. 12 Abs. 1 Bst. c der aufgehobenen CyRV geregelt. Dieses wird ab 1. Januar 2024 in Art. 15a Abs. 2 Bst. f OV-VBS aufgeführt.
Absatz 1: Computer Emergency Response Team (CERT)
Das BACS betreibt das nationale Computer Emergency Response Team (CERT),
das eine zentrale Rolle bei der Bewältigung von Cybervorfällen und Cyberbedrohungen in der Schweiz spielt. Das CERT ist spezialisiert auf die technische Vorfallbewältigung, die Analyse von technischen Fragestellungen sowie Identifikation und der Einschätzung von Cyberbedrohungen aus technischer Sicht.
Kernelement der Analyse von technischen Fragestellungen ist der Abgleich von Daten aus Cyberangriffen und die Suche nach Anomalien (Bst. a). Dazu entwickelt das CERT eigene Analyseinstrumente und nutzt Analyseinstrumente Dritter. Es tauscht sich zudem eng mit Spezialistinnen und Spezialisten aus den Sicherheitsteams der Privatwirtschaft und anderer Länder aus.
Die Unterstützung des BACS bei der Bewältigung von Vorfällen besteht in der technischen Analyse des Angriffs (Bst. b). Diese hat zum Ziel, möglichst rasch zu verstehen, welche Angriffsmethoden die Angreifer nutzen, welche Methoden und Taktiken sie anwenden und welche Ziele sie verfolgen. Diese Erkenntnisse ermöglichen es, geeignete Gegenmassnahmen zu bestimmen und umzusetzen. Das BACS arbeitet dabei eng mit den betroffenen Behörden und Organisationen und ihren allfälligen Sicherheitsdiensten zusammen. Es hilft zudem bei der Koordination zwischen den an der technischen Bewältigung beteiligten Akteuren. Bei Bedarf kann es auch direkt vor Ort bei der betroffenen Behörde oder Organisation Unterstützung leisten. Die Unterstützung durch das BACS erfolgt im Sinne einer Soforthilfe im Notfall. Bei den nach der Vorfallbewältigung nötigen Arbeiten zur Wiederherstellung der Daten und Wiederaufbau der Systeme unterstützt das BACS nur beratend.
Das CERT unterstützt Behörden und Organisationen auch präventiv. Es analysiert laufend neue technische Bedrohungen und Angriffsmethoden und identifiziert geeignete Gegenmassnahmen (Bst. c). Die technischen Einschätzungen der Bedrohungslage erfordern eine Kombination aus automatisierten Tools zur Analyse von Cybervorfällen und Cyberbedrohungen, dem Informationsaustausch mit nationalen und internationalen Fachstellen sowie menschlicher Expertise zur Interpretation der Ergebnisse. Die kontinuierliche Wahrnehmung dieser Einschätzungen ermöglicht es, proak-