Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/35: Erlass der Cybersicherheitsverordnung (CSV) · 34 Seiten

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Erläuterungen zur Verordnung über die Cybersicherheit (Cybersicherheitsverordnung, CSV)

Art. 3 Einsetzung und Organisation des StA NCS

Die Funktion und Zusammensetzung des Steuerungsausschusses der Nationale Cyberstrategie (StA NCS) war bis Ende 2023 in Art. 9 der aufgehobenen CyRV geregelt.

Absatz 1: Einsetzung des StA NCS durch den Bundesrat

Absatz 1 legt fest, dass der StA NCS vom Bundesrat eingesetzt wird, um dem Gremium das nötige politische Gewicht zu verleihen. Es steuert und überwacht die Umsetzung der NCS und koordiniert die Massnahmen zur Stärkung der Cybersicherheit auf nationaler Ebene. Der StA NCS spielt eine wichtige Rolle bei der Schaffung eines ganzheitlichen Ansatzes zur Bewältigung von Cybervorfällen und Cyberbedrohungen in der Schweiz. Durch die Koordination und Überwachung der Massnahmen zur Umsetzung der NCS trägt der Steuerungsausschuss dazu bei, dass die Schweiz besser vor Cybervorfällen und Cyberbedrohungen geschützt ist und effektiv auf aktuelle Gefahren reagieren kann.

Absatz 2: Organisation des StA NCS

Das BACS stellt gemäss Absatz 2 das Sekretariat des StA NCS. Damit hat es eine administrative sowie organisatorische Unterstützungsfunktion gegenüber dem Ausschuss und hilft bei der Koordination der Ausschussaktivitäten, der Vorbereitung von Sitzungen, der Erstellung von Protokollen und Berichten sowie bei der Kommunikation mit den Mitgliedern und anderen relevanten Akteuren. Durch die Bereitstellung des Sekretariats ermöglicht das BACS dem StA NCS effektiv zu arbeiten und unterstützt damit zusätzlich die Umsetzung der NCS. Dabei bringt das BACS seine Fachkenntnisse im Bereich der Cybersicherheit ein und unterstützt eine effiziente Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Mitgliedern des Ausschusses.

Art. 4 Zusammensetzung des StA NCS

Absatz 1: Mitgliederkreis des StA NCS

Bei der Zusammensetzung des StA NCS ist zu beachten, dass es sich bei der NCS um eine nationale Strategie handelt, die sich nicht auf die Aktivitäten des Bundes beschränkt. Deshalb ist es wichtig, dass auch die Kantone, die Wirtschaft, die Gesellschaft und die Hochschulen im StA NCS vertreten sind. Die Zusammensetzung des StA NCS widerspiegelt die Notwendigkeit, dass die Umsetzung der NCS eine breite und vielfältige Beteiligung erfordert:

− Die Vertretungen der Departemente und der Bundeskanzlei bringen die Perspektive der Bundesverwaltung ein und diese sind für die Koordination und Umsetzung von Massnahmen auf Bundesebene verantwortlich.

− Die Vertretungen der Kantone stellen sicher, dass die Interessen und Bedürfnisse der Kantone in Bezug auf Cybersicherheit berücksichtigt werden. Da viele Aspekte der Cybersicherheit auch auf kantonaler Ebene relevant sind, ist der Einbezug der Kantone für eine effektive nationale Strategie wichtig.