Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/35: Erlass der Cybersicherheitsverordnung (CSV) · 34 Seiten
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Erläuterungen zur Verordnung über die Cybersicherheit (Cybersicherheitsverordnung, CSV)
− Fachliche Expertise: Es verfügt über spezialisierte Fachkräfte, welche die Behörden bei der Umsetzung der oben genannten Standards und Regulierungen zur Cybersicherheit beraten und unterstützen können.
− Bereitstellung von technischer Unterstützung: Es unterstützt die Behörden bei der Entwicklung und Umsetzung von Cybersicherheitsstandards und -regulierungen.
− Koordination und Zusammenarbeit: Es übernimmt die Koordination für die Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden und stellt sicher, dass die entwickelten Standards und Regulierungen in Bezug auf die Cybersicherheit kohärent und effektiv sind.
− Informationsaustausch: Es dient als Basis für den Austausch über die bewährten Praktiken und Informationen im Bereich Cybersicherheit zwischen den Behörden.
4. Abschnitt: Informationsaustausch
Art. 11 Kommunikationssystem für den sicheren Informationsaustausch
Diese Bestimmung stützt sich auf Art. 73a Abs. 1 und 2 Bst. e sowie Art. 74 Abs. 1 und 2 Bst. a ISG.
Die Aufgabe des BACS betreffend sicheren Informationsaustausch wurde bis Ende 2023 in Art. 12 Abs. 1 Bst. b und i der aufgehobenen CyRV geregelt. Die OV-VBS enthält diesbezüglich keine spezifische Regelung.
Absatz 1: Zugang zum sicheren Kommunikationssystem
Angreifer verwenden oftmals die gleichen Methoden und Mittel, um bei möglichst vielen Opfern erfolgreiche Attacken durchzuführen. Wenn die Betroffenen anderen Organisationen und Behörden rasch ihre Erkenntnisse aus Cybervorfällen und Cyberbedrohungen mitteilen, kann deren Zahl deutlich verringert werden. Aus diesem Grund betreibt das BACS ein Kommunikationssystem für den sicheren Informationsaustausch zu Cybervorfällen und Cyberbedrohungen. Über dieses Kommunikationssystem kann das BACS den registrierten Behörden und Organisationen mit Sitz in der Schweiz rasch und effizient Informationen über Vorfälle und Bedrohungen mitteilen. Dies ermöglicht es den registrierten Organisationen und Behörden, schneller auf Bedrohungen zu reagieren und Gegenmassnahmen zu ergreifen. Des Weiteren trägt dieses Kommunikationssystem auch dazu bei, ein besseres Verständnis der Art und des Ausmasses von Cybervorfällen und Cyberbedrohungen zu entwickeln.
Absatz 2: Verantwortung des BACS für die Sicherheit und den Datenschutz
Das Kommunikationssystem für den sicheren Informationsaustausch ist ein Informationssystem des BACS. Dieses trägt die Verantwortung für die Sicherheit und gewährleistet die rechtmässige Bearbeitung der Daten.