Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/35: Erlass der Cybersicherheitsverordnung (CSV) · 34 Seiten
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Erläuterungen zur Verordnung über die Cybersicherheit (Cybersicherheitsverordnung, CSV)
tiv auf Gefahren zu reagieren, Sicherheitslücken zu schliessen und ihre Verteidigungsstrategien anzupassen, um sich gegen aktuelle und zukünftige Cybervorfälle und Cyberbedrohungen zu schützen.
Absatz 2: Resiliente Infrastruktur
Das BACS betreibt eine resiliente Infrastruktur, die unabhängig von der restlichen Informatik des Bundes funktionieren muss. Dies bedeutet, dass das BACS ein Leistungserbringer für diese spezifische Infrastruktur ist und daher über spezielle technische Ressourcen und Systeme verfügt, um Cybervorfälle und Cyberbedrohungen zu analysieren.
Die Notwendigkeit einer unabhängigen Infrastruktur ergibt sich aus der Sensibilität und Dringlichkeit von Cybervorfällen und Cyberbedrohungen. Da das BACS die nationale Anlaufstelle für Cybersicherheit ist, muss es auch bei einer Beeinträchtigung der Bundesinformatik in der Lage sein, zuverlässig Cybervorfälle und Cyberbedrohungen zu analysieren.
Diese unabhängige und resiliente Infrastruktur ermöglicht es dem BACS, seine Aufgaben effektiv zu erfüllen und sicherzustellen, dass die Schweiz auf Cybervorfälle und Cyberbedrohungen angemessen reagieren kann.
Art. 8 Priorisierung der Beratung und Unterstützung bei Cyberangriffen
Diese Bestimmung stützt sich auf Art. 74 Abs. 3 und Art. 74a Abs. 3 ISG.
Allgemeines:
Art. 74 Abs. 3 ISG sieht vor, dass das BACS die Betreiberinnen von kritischen Infrastrukturen bei der Bewältigung von Cybervorfällen und Cyberbedrohungen sowie bei der Behebung von Schwachstellen beraten und unterstützen kann. Dies unter der Voraussetzung, dass die Funktionsfähigkeit der betroffenen kritischen Infrastruktur gefährdet und, sofern es sich um private Betreiberinnen handelt, die Beschaffung gleichwertiger Unterstützung auf dem Markt nicht rechtzeitig möglich ist. Die Betroffenen entscheiden dabei selbst, ob sie die Unterstützung des BACS in Anspruch nehmen wollen.
Die Beratung und Unterstützung erfolgen hauptsächlich durch technische Analysen und Auskünfte zu technischen und organisatorischen Massnahmen. Durch die technischen Analysen soll die Ursache des Vorfalls identifiziert, das Ausmass der Kompromittierung verstanden und die potenziellen Schwachstellen bei den Informatikmitteln sowie dem Sicherheitssystem erkannt werden. Dies kann beispielsweise die Untersuchung von Systemprotokollen, Malware-Analysen sowie Auswertungen der Netzwerküberwachung umfassen. Neben den technischen Analysen bietet das BACS auch die Beratung zu organisatorischen Massnahmen an, um den Vorfall besser zu bewältigen. Da das BACS bei vielen Vorfällen involviert ist, kann es beispielsweise Hinweise geben, wie der Vorfall kommuniziert werden kann oder welche Notfallorganisation notwendig ist.