Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/35: Erlass der Cybersicherheitsverordnung (CSV) · 34 Seiten
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Erläuterungen zur Verordnung über die Cybersicherheit (Cybersicherheitsverordnung, CSV)
Fähigkeit des BACS, angemessen auf Cybervorfälle und Cyberbedrohungen zu reagieren und zur globalen Sicherheit beizutragen. All diese Aufgaben erfordern einen Informationsaustausch mit inländischen, ausländischen sowie internationalen Stellen, dessen gesetzliche Grundlagen in Art. 73d Abs. 1 und Art. 76, 76a und 77 ISG zu finden sind.
2. Verordnung über den Datenschutz vom 31. August 2022
Art. 41 Abs. 1 DSV
Da das Parlament am 29. September 2023 eine Änderung des ISG verabschiedet hat, mit welcher eine Meldepflicht für Cyberangriffe bei kritischen Infrastrukturen auf den 1. Januar 2025 eingeführt wird, muss Art. 41 Abs. 1 der Verordnung über den Datenschutz vom 31. August 2022 aufgehoben werden.