Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/35: Erlass der Cybersicherheitsverordnung (CSV) · 34 Seiten

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Erläuterungen zur Verordnung über die Cybersicherheit (Cybersicherheitsverordnung, CSV)

− Prävention im Bereich der Cybersicherheit: Die Prävention bezieht sich auf Massnahmen, die ergriffen werden, um potenzielle Schwachstellen und Angriffsmethoden zu identifizieren und zu minimieren. Dies kann durch die Implementierung von Sicherheitsrichtlinien, Schulungen für Mitarbeiter, Sicherheitsaudits und den Einsatz von Sicherheitstechnologien geschehen.

− Früherkennung von Cyberbedrohungen: Die Früherkennung von Cyberbedrohungen beinhaltet die Fähigkeit, Anzeichen von Cybervorfällen und Cyberbedrohungen frühzeitig zu erkennen. Dies beinhaltet die Kontrolle von Netzwerken und Systemen auf verdächtige Aktivitäten und die Implementierung von Technologien zur Erkennung von Vorfällen und Bedrohungen.

− Reaktionsmöglichkeiten bei Vorfällen: Reaktionsmöglichkeiten bei Vorfällen bezieht sich auf die Fähigkeit, angemessen auf Cybervorfälle sowie Cyberbedrohungen zu reagieren, sobald diese erkannt werden. Dies kann die Aktivierung des Computer Emergency Response Teams (CERT), die Einleitung von Gegenmassahmen und die Zusammenarbeit mit anderen Behörden oder Organisationen zur Bewältigung des Vorfalls oder der Bedrohung umfassen.

− Resilienz bei Vorfällen: Resilienz bezieht sich mitunter auf die Geschwindigkeit, mit der sich ein System nach einem Cyberangriff wiederherstellen kann. Dies umfasst beispielsweise die Implementierung von Backup-Systemen, Notfallplänen und anderen Massnahmen zur Minimierung der Auswirkungen eines Angriffs.

− Effektive Bekämpfung und Strafverfolgung der Cyberkriminalität: Die über das Internet verfügbare digitale Infrastruktur eröffnet potenziellen Straftätern und Straftäterinnen neuartige Möglichkeiten mit grossem Schadenspotenzial für Gesellschaft und Wirtschaft. Cyberkriminalität überschreitet territoriale Grenzen, und dies in einem hochdynamischen Prozess mit kurzen Innovationszyklen. Je stärker die digitale Vernetzung ist, desto grösser wird die Gefahr, dass Cybervorfälle zwar in der virtuellen Welt beginnen, aber ihre schädigende Wirkung in der realen Welt entfalten. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung ist es wichtig, gesamtschweizerisch und in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern die Interoperabilität und Reaktionsfähigkeit weiter zu verbessern sowie die fachlichen, technischen und personellen Kompetenzen wirksam aufeinander abzustimmen, ohne dabei die Befugnisse zwischen den verschiedenen Behörden und Staatsebenen zu verschieben.

Die NCS legt den Rahmen für diese verschiedenen Aspekte fest und koordiniert die Anstrengungen auf nationaler Ebene gemäss Absatz 2 in enger Abstimmung mit den Kantonen. Mit einer umfassenden Strategie soll sichergestellt werden, dass die Schweiz gesamthaft besser gegen Cybervorfälle und Cyberbedrohungen geschützt ist und effektiv auf diese reagieren kann.