Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/44: Abkommen über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Modell 1, Entwurf eines Bundesgesetzes über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Modell 1 und Entwurf einer Verordnung über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Modell 1 · 78 Seiten

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Kriterien für die Qualifikation eines NFFE als «aktiver NFFE» aufgelistet sind. Hierzu gehören:

a. Weniger als 50 % der Bruttoeinkünfte des NFFE sind passive Einkünfte und weniger als 50 % der Vermögenswerte werfen passive Einkünfte ab oder werden zur Erzielung passiver Einkünfte gehalten.

b. Die Aktien des NFFE sind börsenkotiert oder der NFFE ist mit einem börsenkotierten Unternehmen verbunden.

c. Der NFFE ist in einem US-Territorium errichtet und alle Eigentümerinnen und Eigentümer des Zahlungsempfängers sind tatsächlich in diesem US-Territorium ansässig.

d. Der NFFE ist eine Regierung (nicht die US-amerikanische Regierung), eine politische Unterabteilung einer solchen Regierung oder eine öffentliche Einrichtung, die eine Aufgabe dieser Regierung oder einer ihrer politischen Unterabteilungen wahrnimmt, eine Regierung eines US-Territoriums, eine internationale Organisation, eine nichtamerikanische Notenbank oder ein Rechtsträger, der im Alleineigentum mindestens einer der vorgenannten Institutionen steht.

e. Die Tätigkeiten des NFFE bestehen im Wesentlichen aus dem Halten aller oder eines Teils der ausstehenden Aktien einer oder mehrerer Tochtergesellschaften, deren Geschäftstätigkeit nicht diejenige eines Finanzinstituts ist, oder aus der Finanzierung und der Erbringung von Dienstleistungen für solche Tochtergesellschaften. Ein Rechtsträger erfüllt die Voraussetzungen eines NFFE jedoch nicht, wenn er als Anlagefonds tätig ist, dessen Zweck es ist, Gesellschaften zu übernehmen oder zu finanzieren und damit das Ziel verfolgt, die Beteiligungen an solchen Gesellschaften als Anlagevermögen zu halten.

f. Der NFFE betreibt noch kein Geschäft und hat auch in der Vergangenheit kein Geschäft betrieben, legt jedoch Kapital in Vermögenswerten an mit der Absicht, ein anderes Geschäft als das eines Finanzinstituts zu betreiben; der NFFE fällt jedoch nach Ablauf von 24 Monaten nach dem Gründungsdatum nicht mehr unter diese Ausnahmeregelung.

g. Der NFFE war in den letzten fünf Jahren kein Finanzinstitut und ist daran, seine Aktiven zu veräussern oder sich umzustrukturieren mit dem Ziel, eine Geschäftstätigkeit anderer Art als diejenige eines Finanzinstituts weiterzuführen oder wieder aufzunehmen.

h. Der NFFE ist hauptsächlich beschäftigt mit der Finanzierung und mit Absicherungsgeschäften für verbundene Rechtsträger, die nicht Finanzinstitute sind, vorausgesetzt die hauptsächliche Geschäftstätigkeit des verbundenen Rechtsträgers ist nicht diejenige eines Finanzinstituts.

i. Der NFFE ist ein «ausgenommener NFFE» im Sinne der Regelungen des US-Finanzministeriums. Er erfüllt also eine der folgenden Bedingungen: (i) Er ist eine börsenko-