Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/44: Abkommen über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Modell 1, Entwurf eines Bundesgesetzes über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Modell 1 und Entwurf einer Verordnung über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Modell 1 · 78 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 26Fedlex · Erläuternder Bericht

wird. Dieses Indiz kann entkräftet werden durch die Vorlage einer Eigenerklärung (z. B. auf einem US-Formular W-8), weder US-Bürgerin oder -Bürger noch in den USA ansässig zu sein, und eines nichtamerikanischen Passes, mit dem die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes nachgewiesen wird. Weiter ist eine Kopie der Bescheinigung über den Verlust der US-Staatsbürgerschaft erforderlich oder eine nachvollziehbare Erklärung über den Grund, weshalb die Kundin oder der Kunde trotz Aufgabe der amerikanischen Staatsangehörigkeit über keine solche Bescheinigung verfügt oder weshalb sie oder er trotz Geburt in den USA die US-Staatsbürgerschaft nicht erhielt. Letzteres ist beispielsweise der Fall bei einer Person, die als Kind von in den USA tätigen ausländischen Diplomatinnen oder Diplomaten oder Konsularbeamtinnen oder Konsularbeamten in den USA geboren wurde.

Besteht das US-Indiz lediglich aus dem Nachweis einer gegenwärtigen Post- oder Wohnadresse in den USA oder einer oder mehrerer US-Telefonnummern, die dem Konto zugeordnet werden, so kann es durch die Vorlage einer Eigenerklärung (z. B. auf einem US-Formular W-8), weder US-Bürgerin oder -Bürger noch in den USA ansässig zu sein, und eines nichtamerikanischen Passes, mit dem die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes nachgewiesen wird, entkräftet werden.

Bestehen Indizien im Sinne der Buchstaben e–g hiervor oder enthalten die Kontounterlagen neben ausländischen auch amerikanische Telefonnummern, so ist der Nachweis des fehlenden US-Status der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers durch die Vorlage einer Eigenerklärung (z .B. auf einem US-Formular W-8), weder US-Bürgerin oder -Bürger noch in den USA ansässig zu sein, sowie eines von einer ausländischen Behörde ausgestellten Urkundenbeweises (z. B. einer Ansässigkeitsbescheinigung oder eines für Identifikationszwecke ausgestellten Ausweises) zu führen.

Mit der im US-Indiz gemäss Buchstabe f hiervor enthaltenen Einschränkung auf Vollmachten oder Unterzeichnungsberechtigungen zugunsten von Personen mit Wohnsitz in den USA wird ausgeschlossen, dass bei einem in der Schweiz wohnhaften Ehepaar, von dem ein Partner die amerikanische Staatsangehörigkeit besitzt, das vom nichtamerikanischen Partner gehaltene Konto aufgrund einer Vollmacht oder Unterschriftsberechtigung zugunsten des amerikanischen Partners als US-Konto behandelt werden muss.

Die Überprüfung solcher vorbestehender Individualkonten mit niedrigerem Wert ist bis spätestens zwei Jahre nach dem Bestimmungstag abzuschliessen.

4.2.2.3 Konten mit hohem Wert

Für vorbestehende Individualkonten, die am Bestimmungstag einen Saldo von mehr als 1 Million Dollar aufweisen, ist eine erweiterte Überprüfung vorzunehmen. Diese schliesst eine manuelle Durchsuchung physischer Unterlagen ein, es sei denn, die elektronisch durchsuchbaren Datenbestände enthalten Angaben zu sämtlichen folgenden Punkten:

a. die Nationalität oder die Ansässigkeit der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers;