Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/44: Abkommen über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Modell 1, Entwurf eines Bundesgesetzes über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Modell 1 und Entwurf einer Verordnung über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Modell 1 · 78 Seiten

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Konten mit einem Saldo von mehr als 250 000 Dollar am Bestimmungstag sowie Konten im Sinne von Kapitel 4.2.2.1, deren Saldo auf über 1 Million Dollar steigt, sind daraufhin zu überprüfen, ob es sich um US-Konten handelt. Dies ist dann der Fall, wenn ein Konto gehalten wird:

– von einem oder mehreren Unternehmen, die spezifizierte US-Personen gemäss der Definition von Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe ff des Abkommens sind, oder

– von passiven NFFE (Non-Financial Foreign Entities) gemäss der Definition in den Absätzen VI.B.3 und 4 von Anhang I, die von einer oder mehreren Personen, die US-Staatsbürgerinnen oder -bürger oder in den USA ansässig sind, im Sinne der Definition in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe jj des FATCA-Abkommens M1 beherrscht werden.

Diese Überprüfung ist aufgrund der im Besitz des Finanzinstituts befindlichen Unterlagen über die Kundenidentifikation und gegebenenfalls aufgrund zusätzlicher, von der Kontoinhaberin oder vom Kontoinhaber einzuholender Dokumente vorzunehmen.

Im Weiteren muss das Finanzinstitut prüfen, ob das Konto nicht von einem nichtteilnehmenden Finanzinstitut gehalten wird. Ist dies der Fall, sind die zugunsten solcher Konten ausgeführten Zahlungen in das Reporting im Sinne von Artikel 4 Absatz 5 des Abkommens aufzunehmen.

Die Überprüfung bestehender Geschäftskonten, die am Bestimmungstag einen Saldo von mehr als 250 000 Dollar aufweisen, ist bis spätestens zwei Jahre nach dem Bestimmungstag abzuschliessen. Konten, deren Saldo am Bestimmungstag diesen Betrag nicht erreicht, aber am 31. Dezember eines Folgejahres 1 Million Dollar übersteigt, müssen innerhalb von sechs Monaten nach Ende des betreffenden Folgejahrs überprüft werden.

Bei einer Änderung der Umstände ist der Status eines solchen Kontos neu zu überprüfen.

4.2.5 Abs. V Neue Geschäftskonten

Ab dem 1. Januar nach dem Bestimmungstag eröffnete Geschäftskonten sind, ungeachtet des Saldos des Kontos, daraufhin zu überprüfen, ob die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber eine spezifizierte US-Person, ein schweizerisches Finanzinstitut oder ein Finanzinstitut einer anderen Partner-Jurisdiktion, ein teilnehmendes Finanzinstitut, ein als FATCA-konform erachtetes Finanzinstitut, ein befreiter Nutzungsberechtigter oder ein ausgenommenes Finanzinstitut oder ein aktiver oder passiver NFFE ist.

4.2.6 Abs. VI Besondere Vorschriften und Begriffsbestimmungen

Gemäss Absatz VI.B.3 gilt als «passiver NFFE» ein nichtamerikanischer NFFE, der weder ein aktiver NFFE noch eine ausländische Personengesellschaft oder ein ausländischer Trust mit Verpflichtung zum Quellensteuerabzug ist. Es handelt sich um eine Negativdefinition in Verbindung mit Absatz VI.B.4, in dem eine Reihe von alternativen