Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/50: Teilrevision der Signalisationsverordnung zur Übernahme der wichtigsten Inhalte bestimmter technischer Normen in das Signalisationsrecht des Bundes; Teilrevision der Verkehrszulassungsverordnung betreffend den Kurs über Verkehrskunde · 41 Seiten

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− Die Ablösung der Verbreitung von Radioprogrammen über Ultrakurzwellen (UKW) durch Digital Audio Broadcasting plus (DAB+) bedingt eine Anpassung des Signals «Radio-Verkehrsinformation» (4.90). Aufgrund der zahlreichen Möglichkeiten, sich über die Verkehrslage zu informieren, erscheint es nicht mehr zeitgemäss, im Strassenverkehr auf einen «Sender mit nationalem Programm» hinzuweisen. Das Signal «Radio-Verkehrsinformation» soll deshalb künftig nur noch als Element der Tunnelsicherheit vor Tunneln verwendet werden. Mit der Anpassung kann auch die Weisung des UVEK vom 5. Oktober 2023 betreffend das Signal «Radio-Verkehrsinformation» (4.90) im Bereich von Nationalstrassen21 ins geltende Recht überführt werden.

− Den privaten Begleitern von Ausnahmefahrzeugen und Ausnahmetransporten kam bisher das Recht zu, auf Wechselanzeigetafeln ihrer Fahrzeuge zur Warnung vor besonderen Gefahren das Signal «Andere Gefahren» (1.30) zu verwenden. Neu soll ihnen die Möglichkeit zukommen, auch die Signale «Überholen verboten» (2.44), «Überholen für Lastwagen verboten» (2.45), «Hindernis rechts umfahren» (2.34) und «Hindernis links umfahren» (2.35) verwenden zu dürfen. Ein entsprechender Antrag wurde sowohl von der Verkehrskommission der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz und der Schweizerischen Vereinigung Städtischer Polizeichefs (VK KKPKS/SVSP) als auch des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbands (ASTAG) gestellt. Begründet wird der Antrag mit den Erfahrungen, die von privaten Transportbegleitern bisher gesammelt werden konnten.

3.5 Ordnungsbussenrecht

In der OBV soll ausdrücklich festgehalten werden, dass auf Autobahnen und Autostrassen mit mehreren Fahrstreifen auch beim unzulässigen Rechtsvorbeifahren eine Ordnungsbusse ausgesprochen werden kann.

4 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln

4.1 Signalisationsverordnung (SSV)

Ersatz von Ausdrücken

Im französischen Text werden zwecks Fehlerkorrektur die nachfolgenden Ausdrücke ersetzt: «ramification» durch «échangeur», «lieu de destination» durch «destination» sowie «poste d'essence» durch «station-service».

Im italienischen Text werden zwecks Fehlerkorrektur oder Vereinheitlichung die nachfolgenden Ausdrücke ersetzt: «ramificazione» durch «diramazione», «distributori di carburante», «posto di rifornimento» und «stazione di distribuzione di carburanti» durch «stazione di rifornimento», «veicoli e trasporti speciali» durch «veicoli e trasporti ecce-

21 Können abgerufen werden unter: www.astra.admin.ch > Fachleute und Verwaltung > Vollzug Strassenverkehrsrecht > Dokumente > Weisungen (Stand: 31.05.2024). 13/41