Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/56: Indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte (Pelz-Initiative)» · 13 Seiten

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der kontrollierten Betriebe – hat gezeigt, dass viele Verkaufsstellen die Pelzdeklaration noch immer nicht korrekt umsetzen. Auch die Verschärfung der Kontrollen und die Zunahme der Strafverfahren hat zu keiner signifikanten Verbesserung geführt. Da sich die Deklarationspflicht als mildere Massnahme zu einem Einfuhrverbot als gescheitert erwiesen hat, ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass aus Tierschutzgründen und zum Schutz der öffentlichen Moral der Erlass eines Einfuhrverbots für tierquälerisch hergestellte Pelze und Pelzprodukte gerechtfertigt ist.

Am 10. April 2024 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu den Verordnungsänderungen12 eröffnet, die ein Einfuhrverbot für tierquälerisch hergestellte Pelze und Pelzprodukte statuieren. «Tierquälerisch» wird dabei als Verletzung der Leitprinzipien der World Organisation for Animal Health (WOAH) für den Bereich Tierwohl definiert (für Einzelheiten zu den Leitprinzipien vgl. die Ausführungen unter Ziff. 6.1). Die Vernehmlassung endete am 12. Juli 2024.

3 Ziele und Inhalt der Initiative

3.1 Ziele der Initiative

Die Initiative zielt auf den Schutz von Tieren ab, die im Ausland für die Pelzproduktion verwendet werden.

3.2 Inhalt der vorgeschlagenen Regelung

Die Initiative fordert ein Einfuhrverbot für Pelzprodukte, die von misshandelten Tieren stammen.13

3.3 Erläuterung und Auslegung des Initiativtexts

Aus den Erläuterungen des Initiativkomitees ergibt sich, dass die Einfuhr von Pelzen und Pelzprodukten verboten werden soll, bei deren Herstellung gegen schweizerisches Recht verstossen wurde.

4 Würdigung der Initiative

4.1 Würdigung der Anliegen der Initiative

Das Anliegen der Initiative – Schutz der Tiere, die im Ausland für die Pelzproduktion verwendet werden – ist grundsätzlich unterstützenswert, messen doch sowohl die Bevölkerung wie auch die Politik dem Wohlergehen von Tieren eine grosse Bedeutung bei. Aus diesem Grund verfolgt der Bundesrat bereits ähnliche Bestrebungen wie die Initiative (vgl. die Ausführungen unter Ziff. 2.3). Die Initiative verlangt jedoch ein Einfuhrverbot für Pelze und Pelzprodukte, die mit in der Schweiz verbotenen Methoden produziert worden sind. Dies ist aus handelsrechtlicher Sicht problematisch (vgl. die Ausführungen unter Ziff. 4.4).

4.2 Auswirkungen der Initiative bei einer Annahme

Bei Annahme der Initiative würde in der Bundesverfassung ein Verbot der Einfuhr von Pelzen und Pelzprodukten verankert, die mit in der Schweiz verbotenen Methoden produziert worden sind.

4.3 Vorzüge und Mängel der Initiative

13 Vgl. https://alliance-animale.ch > pelz-stopfleber-initiative