Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/59: Änderung des Elektrizitätsgesetzes (Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze) · 15 Seiten

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Aktenzeichen: BFE-033.4-10/15/11/6/3/6

Zudem wird eine Regelung gefordert, wonach eine verspätet eingereichte Stellungnahme einer Fachbehörde im Verfahren nicht mehr berücksichtigt wird (auto-schweiz, DSV, Regiogrid, VSE, BEV, VAS, CKW, Elektra Mühlau, EKZ, EW Rothrist).

SPS, economiesuisse, BKW, EWZ und VSE wünschen, dass die Leitbehörde bei widersprüchlichen Stellungnahmen der Kantone oder der Fachbehörden des Bundes auf eine Bereinigung hinwirkt, bevor diese der Gesuchstellerin zur Stellungahme zugeschickt werden. Die Gesuchstellenden sollen eine konsolidierte und zwischen den Behörden abgestimmte Stellungnahme erhalten.

2.13.1.2 Ausnahmen von der Plangenehmigungspflicht und nachträgliche Genehmigung

aeesuisse, auto-schweiz, Swissolar, DSV, Regiogrid, VSE, BEV, VAS, Alpiq, BKW, CKW, EKZ und EW Rothrist fordern die Regelung weiterer Ausnahmetatbestände von der Plangenehmigungspflicht.

aeesuisse, auto-schweiz, economiesuisse, Swissolar, SGV, DSV, Regiogrid, VSE, BEV, VAS, Alpiq, Axpo, BKW, CKW, EKZ, Elektra Mühlau und EW Rothrist fordern eine Ausweitung der heute gestützt auf Artikel 1 Absatz 2 VPeA für das Niederspannungsverteilnetz geltenden nachträglichen Plangenehmigung auf Anlagen bis zur Mittelspannungsebene (bis 36 kV).

2.13.2 Elektrizitätsgesetz: Formelles Recht

2.13.2.1 Kompetenzen und Aufgaben des ESTI

auto-schweiz, economiesuisse, SGV, DSV, Regiogrid, VSE, BEV, VAS, Axpo, CKW, Elektra Mühlau, EKZ und EW Rothrist beantragen eine Ausweitung der Kompetenz des ESTI zum Entscheid von Plangenehmigungen auch bei Vorliegen von Einsprachen und Differenzen zwischen den Fachbehörden.

Gemäss einer weiteren Forderung soll ESTI zudem auf Antrag der Gesuchstellerin Teilgenehmigungen fällen müssen. Die heute bestehende Voraussetzung, wonach dadurch der Gesamtentscheid nicht präjudiziert werden darf, soll dabei gestrichen werden. Sie fordern zudem, dass explizit in der Verordnung verankert wird, dass ESTI den Gesuchstellern bei der Erstellung sowie bei der Anpassung der Gesuchsunterlagen Unterstützung und Beratung anbietet (auto-schweiz, DSV, Regiogrid, VSE, BEV, VAS, CKW, Elektra Mühlau, EKZ, EW Rothrist).

2.13.2.2 Koordination von Bewilligungsverfahren

Es wird gefordert, dass die kantonalen und bundesrechtlichen Verfahren aufeinander abgestimmt werden sollten. Demnach sollen die Planung, Bewilligung und Realisierung für Kraftwerke, Netzanschlüsse und Netzverstärkungen gleichzeitig erfolgen (EnDK, BPUK, AG, AR, AI, BL, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SH, SO, VD, VS, SSV, economiesuisse, Fédération des Entreprises Romandes, BKW, EWZ).

2.13.2.3 Einschränkung der Beschwerdelegitimation

auto-schweiz, DSV, Regiogrid, VSE, BEV, VAS, CKW, Elektra Mühlau, EKZ und EW Rothrist fordern eine Einschränkung der Beschwerdelegitimation in Bezug auf Plangenehmigungsentscheide im Bereich des Elektrizitätsgesetzes.

2.13.3 Raumplanungsrecht

EnDK, BPUK, AR, BE, SPS, FDP, economiesuisse, SGV, VSE, aeesuisse, VFAS, EIT.swiss, Regiogrid, VAS, BEV, DSV, Axpo, BKW, CKW, EKZ, EW Mühlau und EW Rothrist fordern eine Anpassung des Raumplanungsrechts, dass inskünftig Trafostationen auch ausserhalb von Bauzonen ohne Ausnahmebewilligung erstellt werden dürfen. Ähnliches soll ebenso für Erschliessungsanlagen (bis 36 kV) von Produktionsanlagen von erneuerbarer Energie gelten.

12/15 BFE-D-7EDA3401/290