Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/59: Änderung des Elektrizitätsgesetzes (Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze) · 15 Seiten

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Aktenzeichen: BFE-033.4-10/15/11/6/3/6

2. Ergebnisse der Vernehmlassung

Der vorliegende Bericht fasst die eingegangenen Stellungnahmen zusammen, ohne dabei Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben1.

2.1. Allgemeines und Forderungen zur Vorlage als Ganzes

ENDK, BPUK, RKGK, die Mehrheit der Kantone, Schweizerische Gemeindeverband, SAB, diverse politische Parteien (Die Mitte, EVP, GLP CH, SVP, SPS), diverse Wirtschaftsverbände (SGB, Fédération des Entreprises Romandes, Zürcher Handelskammer) sowie DSV, Regiogrid, VAS, VSE und zahlreiche Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) begrüssen die Vorlage ausdrücklich.

Gleichzeitig stellen zahlreiche Akteure fest, dass die Vorlage hauptsächlich Massnahmen für das Übertragungsnetz vorsieht und fordern ergänzende Massnahmen für das Verteilnetz (ENDK, BPUK, Mehrheit der Kantone, SSV, economiesuisse, SGV, SGB, Fédération des Entreprises Romandes, Zürcher Handelskammer, DSV, Regiogrid, VAS, VSE, diverse EVU). RKGK sowie GR, UR und VS fordern, die Überarbeitung der Vorlage in zentralen Punkten und die Durchführung einer weiteren Vernehmlassung zusammen mit dem vom Bundesrat angekündigten Verordnungsentwurf.

Diverse Vernehmlassungsteilnehmende verlangen zudem, dass allgemein darauf hingewirkt werden soll, dass genügend Ressourcen zur Bearbeitung von Anfragen und Stellungahmen zur Verfügung gestellt werden (auto-schweiz, DSV, Regiogrid, VSE, BEV, VAS, CKW, Elektra Mühlau, EKZ, EW Rothrist).

Während einzelne Massnahmen wie der Freileitungsgrundsatz von der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden klar abgelehnt werden, fallen die Rückmeldungen zu anderen Bestimmungen weniger eindeutig aus.

2.2. Freileitungsgrundsatz (Art. 15b Abs. 1 und Abs. 1bis VE-EleG)

BS, SO und SG, sowie SVP Schweiz und GLP CH stimmen dem Freileitungsgrundsatz zu. Diese Position wird von VSE, DSV, BEV, VAS, Regiogrid, Swissgrid, Axpo, EKZ, CKW, Elektra Mühlau, SBB, Energie Club Schweiz und Energy Infrastructure Partners geteilt. Mehrere Netzbetreiber sprachen sich für die Vorlage aus und haben keine besonderen Anmerkungen zum Freileitungsprinzip gemacht. ZH hält die Vorlage für sachgerecht, beantragt aber, zusätzliche Ausnahmen vorzusehen. Die Mehrheit der Netzbetreiber beantragt zu prüfen, ob für Projekte der Netzebene 3 eine Flexibilisierung des Verkabelungsgrundsatzes möglich sei, ohne dadurch die etablierten und funktionierenden Mechanismen des Mehrkostenfaktors in Frage zu stellen. SBB wünschen sich, dass der Freileitungsgrundsatz auch für den Bahnstrom zur Anwendung kommt. Schliesslich fordert GLP CH Anpassungen, um schneller auf neue technologische Entwicklungen reagieren zu können.

EnDK, BPUK, RKGK, sowie die grosse Mehrheit der Kantone lehnen den Freileitungsgrundsatz ab oder betrachten diesen als hochkritisch. Diese Position wird von ENHK, KSKA, AG für Berggebiete, SPS, GPS, SVP Obwalden, Mitte Obwalden und EVP geteilt. Alle Umwelt- und Landschaftschutzorganisationen lehnen das Prinzip der Freileitung ab (u.a. WWF, Pro Natura, Greenpeace, Landschaftsschutz Schweiz, Helvetia Nostra und Birdlife) oder betrachten diesen als sehr kritisch (Heimatschutzverbände). Gewisse Gruppen (IG Hochspannungsleitung Giswil, Verein Schutz vor Strahlung, Freie Landschaft Schweiz, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz) beantragen eine

1 Für die Überarbeitung der Vernehmlassungsvorlage wurden alle Stellungnahmen gemäss Artikel 8 des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren (VIG; SR 172.061) zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet 4/15 BFE-D-7EDA3401/290