Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/59: Änderung des Elektrizitätsgesetzes (Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze) · 15 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-033.4-10/15/11/6/3/6
Swissgrid beantragt eine Ergänzung der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA; SR 734.25) bezüglich der Erhöhung oder des Versetzens von Masten. SL sowie der SAC fordern, dass zum Schutz von Schutzobjekten nach Artikel 5 NHG eine massvolle Trasseekorrektur möglich sein müsse. VSLR sowie eine Privatperson fordern, dass die Bestimmungen der NISV betreffend neue Leitungen zur Anwendung kommen müssten.
Gewisse Rückmeldungen betreffen in erster Linie redaktionelle Anpassungen. Überdies gab es Rückmeldungen ohne Antrag, welche als Hinweise entgegengenommen werden.
2.4. Nationales Interesse (Art. 15d Abs. 2 und 5 VE-EleG)
AG, ZH, SAB und VSLR begrüssen die vorgesehene Gesetzesänderung. BE begrüsst die Vorlage ebenfalls, möchte jedoch die Ausnahmen gemäss Absatz 5 als Ausschlussgebiete deklarieren. GE verlangt, dass der Vorrang lediglich für Übertragungsleitungen gilt, die Produktionsanlagen (erneuerbare Energie) von nationalem Interesse erschliessen.
EnDK, BPUK, BL, GR, TG, VS und Schweizerische Gemeindeverband begrüssen die Vorlage, möchten den Vorrang aber auf elektrische Anlagen der unteren Netzebenen ausdehnen, sofern sie Produktionsanlagen von nationalem Interesse anbinden. Zudem sollen BLN-Objekte in den Ausnahmekatalog gemäss Absatz 5 aufgenommen werden.
Swissgrid begrüsst die Vorlage im Grundsatz, verlangt jedoch, dass das nationale Interesse allen und nicht nur neuen Anlagen des Übertragungsnetzes zukommt. Zudem soll der nationalen Netzgesellschaft ermöglicht werden, auf Gesuch hin die Vorhaben betreffend Übertragungsleitungen direkt beim Bundesamt für Energie (BFE) statt beim Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI) einzureichen.
NW, GR und RKGK begrüssen die Vorlage, regen jedoch eine Verfassungsänderung an, wonach dem Übertragungsnetz absolute Priorität zukommen soll.
AR, SGB, Fédération des Entreprises Romandes, BKW, economiesuisse, aeesuisse, VFAS, VSE, Regiogrid, Alpiq und EWZ begrüssen die Vorlage. Sie verlangen in Sinne einer Ergänzung, dass das nationale Interesse auch den Anschlussleitungen von Produktionsanlagen von nationalem Interesse zukommt. Economiesuisse fordert zudem Anpassungen im EnG wonach das nationale Interesse auch allen Netzverstärkungen, welche im Zusammenhang mit dem Anschluss von Produktionsanlagen von nationalem Interesse notwendig werden, zukommen soll. VSE, economiesuisse, aeesuisse, BKW, VFAS, EWZ und Regiogrid verlangen ausserdem, dass der Bundesrat die Möglichkeit haben soll, auch einzelnen Leitungen und Netzanlagen, die nicht zum Übertragungsnetz gehören, das nationale Interesse zuzugestehen, sofern sie dem Anschluss von Produktionsanlagen von nationalem Interesse dienen. aeesuisse beantragt im Übrigen die Schaffung eines kantonalen Plangenehmigungsverfahren für den Anschluss und die Netzverstärkung bei Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse.
SL, SAC und Akademien der Wissenschaften Schweiz begrüssen die Vorlage, verlangen jedoch, dass die Bundesinventare nach Artikel 5 des NHG in den Ausnahmekatalog gemäss Absatz 5 aufgenommen werden. Akademien der Wissenschaften Schweiz fordert ausserdem, dass der Ausnahmekatalog um UNESCO-Objekte und Pärke von nationaler Bedeutung gemäss Artikel 23 NHG erweitert wird.
Der SBV begrüsst die Vorlage grundsätzlich, verlangt aber, dass der grundsätzliche Vorrang der Übertragungsleitungen auch gegenüber Moorlandschaften gelten soll. Zudem solle der Grundsatz des Vorrangs der Landwirtschaft in der Landwirtschaftszone gemäss Artikel 16 Absatz 4 des Raumplanungsgesetzes (RPG; SR 700) nicht ausgehebelt werden.
6/15 BFE-D-7EDA3401/290