Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/74: Vorentwurf zum Bundesgesetz über das Verbot des öffentlichen Verwendens von nationalsozialistischen Symbolen (VNSG) · 17 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Motion 23.4318 Verbot nationalsozialistischer Sym bole in der Öffentlichkeit
Zusammenfassung
Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2024 die Vernehmlassung zur Einführung eines Verbots der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen eröffnet. Das geplante Verbot des «reinen» Zeigens solcher Symbole soll eine Lücke im bestehenden Recht schlies- sen. Nach bestehender Gesetzeslage auf Bundesebene wird lediglich bestraft, wer national- sozialistische Symbole zur Verbreitung einer Ideologie oder Herabsetzung bzw. Diskriminie- rung von Personen oder Personengruppen gebraucht. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 31. März 2025.
26 Kantone, neun politische Parteien, 25 Organisationen und Privatpersonen haben Stellung bezogen. Insgesamt gingen damit 60 Stellungnahmen ein.
Das Verbot bzw. die Stossrichtung der Vorlage wird von einer deutlichen Mehrheit der Ver- nehmlassungsteilnehmenden begrüsst. Lediglich zwei Kantone, zwei politische Parteien, zwei Organisationen und vier Privatpersonen lehnen die Vorlage ab.
Trotz der grossmehrheitlichen grundsätzlichen Zustimmung zu einem Verbot von nationalso- zialistischen Symbolen werden einzelne Aspekte der Umsetzung kritisiert. Bei zahlreichen Punkten handelt es sich um den Wunsch um Präzisierungen oder Ergänzungen, einige an- dere Bemerkungen sind eher grundlegender Art, wie die Forderung der Umsetzung des Ver- bots im Strafgesetzbuch statt in einem Spezialgesetz.
1 Ausgangslage
Das Gesetzgebungsprojekt basiert auf einer Motion des Ständerats (Motion 23.4318 RK-S), die das Verbot der öffentlichen Verwendung von rassendiskriminierenden, gewaltverherrli- chenden und extremistischen Symbolen, wie zum Beispiel nationalsozialistischen Symbolen, fordert. Die vorliegende Vernehmlassungsvorlage setzt mit einem Verbot des Verwendens von nationalsozialistischen Symbolen in der Öffentlichkeit den ersten Teil dieser Motion um. In einem späteren Schritt wird der Bundesrat auch ein Verbot weiterer extremistischer, ras- sendiskriminierender und gewaltverherrlichender Symbole vorschlagen.
2 Allgemeines
Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über das Verbot des öffentlichen Verwendens von nationalsozialistischen Symbolen (VE-VNSG) dauerte vom 13. Dezember 2024 bis zum 31. März 2025. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere in- teressierte Organisationen.
Stellung genommen haben 26 Kantone, neun politische Parteien und 21 Organisationen so- wie vier Privatpersonen. Insgesamt gingen damit 60 Stellungnahmen ein.
Von 60 eingereichten Vernehmlassungsantworten begrüssen 45 Antwortende ein Verbot von Nazisymbolen in der Öffentlichkeit oder zumindest die Stossrichtung der Vorlage, d.h. fast alle Kantone1 (92%) und nahezu alle politischen Parteien2 (80%) sowie 14 Organisationen
1 AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, SH, SG, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH.
2 EVP, FDP, GLP, Grüne, Die Mitte, SP, PARAT.