Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/74: Vorentwurf zum Bundesgesetz über das Verbot des öffentlichen Verwendens von nationalsozialistischen Symbolen (VNSG) · 17 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Motion 23.4318 Verbot nationalsozialistischer Sym bole in der Öffentlichkeit
5.1.4 Umsetzung der Motion 23.4318 RK-S in einer Etappe
Die stufenweise Umsetzung der Motion 23.4318 RK-S ist ebenfalls ein Thema, das von eini- gen Vernehmlassungsteilnehmenden aufgeworfen wurde.32
Ein Vernehmlassungsteilnehmender sieht das Verbot von nationalsozialistischen Symbolen nicht als derart dringlich an, dass sich eine stufenweise Umsetzung aufgedrängt hätte.33 Ein Vernehmlassungsteilnehmender regt an, auf die stufenweise Umsetzung zu verzichten und die Motion 23. 4318 RK-S in einem Zuge zu verwirklichen.34 Ein weiterer Vernehmlassungs- teilnehmender gibt zu bedenken, dass die schrittweise Umsetzung zusätzliche Vorschriften erfordern würde, was die einheitliche Anwendung des Verbots von nationalsozialistischen, rassistischen, extremistischen oder gewaltverherrlichenden Symbolen erheblich erschweren würde. Der Gesetzesentwurf dafür, verbotene Symbole im Zusammenhang mit dem National- sozialismus, mit dem sie in Verbindung gebracht werden, zu verbieten, anstatt als Anknüp- fungspunkt die betroffene Bevölkerungsgruppe oder die Ausprägung des Hasses zu wählen. Dies erschwere die Ausarbeitung eines zweiten Schrittes der Umsetzung von Motion 23.4318 RK-S. Denn es werde dann schwierig sein, die Ideologien, die der Diskriminierung von
Schwarzen, Arabern oder der Fremdenfeindlichkeit zugrunde liegen, zu unterscheiden. Daher werde vorgeschlagen, dass die Gesetzesänderung von vornherein alle extremistischen und stigmatisierenden Formen und Symbole verurteilen solle.35 Ein weiterer Vernehmlassungteil- nehmender gibt zu bedenken, dass der Lagebericht des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) regelmässig auf die Gefahr von links- und rechtsextremer sowie islamistisch motivier- ter Gewalt hinweise. Zudem drohe bei einer etappierten Umsetzung die Verschleppung des weiteren Gesetzgebungsverfahrens. Darum sei eine Umsetzung der gesamten Motion
23.4318 RK-S angezeigt.36
Gemäss anderen Vernehmlassungteilnehmenden erscheint die stufenweise Umsetzung der Motion 23.4318 RK-S allerdings als geboten, weil auch in der Schweiz ein Anstieg antisemiti- scher Vorfälle zu verzeichnen sei,37 diese Symbole einzigartig und eindeutig seien38 und da- mit den Einwänden, die zur Abschreibung der Motion 04.3224 RK-N «Verwendung von Sym- bolen, welche extremistische, zu Gewalt und Rassendiskriminierung aufrufende
Bewegungen verherrlichen, als Straftatbestand» geführt hatten, zu begegnen39. Es sei wich- tig, dass dies rasch geschehe.40 Ein weiterer Vernehmlassungsteilnehmender hält die zwei- stufige Umsetzung des Verbots für einen gangbaren Weg.41 Ein Vernehmlassungsteilneh- mender kann den Beschluss für das zweistufige Verfahren nachvollziehen. Das eigentliche Ziel aber müsse ein umfassendes Verbot aller rassendiskriminierenden, extremistischen und gewaltverherrlichenden Symbole sein. Denn nur das weit gefasste Verbot stelle eine tatsäch- liche Lösung für die «Lücke» in der geltenden Gesetzeslage dar und müsse rasch umgesetzt werden,42 was ein weiterer Vernehmlassungsteilnehmender genauso sieht.43
32 GR, NE, OW, SO, ZG; Die Mitte, EVP, Grüne, SP; EKR, GRA, SGB.
33 GR.
34 OW.
35 NE.
36 ZG.
37 SO.
38 Grüne.
39 GRA:
40 Die Mitte, EVP, SP;.
41 GRA.
42 EKR.
43 SGB.