Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/8: Klimaschutz-Verordnung · 40 Seiten
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Klimaschutz-Verordnung Erläuternder Bericht
und den Verbrauch der natürlichen Ressourcen voraussichtlich haben werden, wie bspw. eine bessere Luftqualität oder eine geringere Lärmbelastung (Bst. i).
Als Teil des Gesuchs ist ein aktueller Fahrplan einzureichen, der die strategische Bedeutung der Massnahmen für die Einhaltung des Fahrplans des Unternehmens aufzeigt. Bei Unternehmen einer Branche wird ein Branchenfahrplan für alle am Programm beteiligten Unternehmen eingereicht. Bei Unternehmen, die sich zu einer Gemeinschaft nach Absatz 2 zusammenschliessen, ist für jedes Unternehmen ein Einzelfahrplan einzureichen. Ist ein Fahrplan zum Zeitpunkt der Gesucheingabe älter als fünf Jahre, muss er inhaltlich aktualisiert werden, damit die bereits umgesetzten und die geplanten Massnahmen vollständig und aktuell abgebildet sind (Abs. 4). Im Weitern muss das Gesuch die Anforderungen in Anhang 2 Ziffer 1.1 bis 1.9 erfüllen (Abs. 5).
Betrifft das Gesuch Massnahmen in Prozessen ausserhalb des Unternehmens oder der Betriebsstätte, müssen diese dem Unternehmen oder der Betriebsstätte direkt vor- oder nachgelagert sein. Der Gesuchsteller muss in der Regel die Einverständniserklärung dieser Dritten für das Einreichen des Gesuchs und für die Meldepflichten einreichen. Davon ausgenommen sind gemäss Anhang 2 Ziffer 4.3 Fälle, bei denen der Gesuchsteller glaubhaft darlegen kann, dass der Aufwand zum Einholen der Einverständniserklärungen unverhältnismässig wäre, die Daten für die Meldepflichten dennoch vorhanden sind und eine Doppelförderung ausgeschlossen werden kann. Massnahmen in Prozessen ausserhalb des Unternehmens oder der Betriebsstätte sind auch im Ausland möglich, sofern sie dem inländischen Unternehmen oder der Betriebsstätte direkt vor- oder nachgelagert sind. Das inländische Unternehmen oder die Betriebsstätte ist der Gesuchsteller und muss in jedem Fall die Einverständniserklärung der im Ausland ansässigen Dritten einreichen. Betrifft das Gesuch die temporäre Nutzung von abgeschiedenem CO2, muss dasjenige Unternehmen, welches das CO2 nutzt, das Gesuch einreichen (Anhang 2 Ziffer 5.5) und dazu vom Unternehmen, welches das CO2 abscheidet, neben dessen Fahrplan auch eine Einverständniserklärung einreichen (Abs. 6). Sofern für die Beurteilung des Gesuchs zusätzliche Angaben notwendig sind, können diese von den Gesuchstellern nachverlangt werden. Dies sind beispielsweise bei Betreibern von EHS-Anlagen Angaben zu möglichen Erlösen der Emissionsrechte, die zukünftig nicht abgegeben werden müssen, oder Angaben zum Risiko der Verlagerung der Produktion ins Ausland (Carbon Leakage) (Abs. 7).
Artikel 13 Höhe der Finanzhilfen
Gesuche für Finanzhilfen können als Direkteingabe oder im Rahmen von thematischen Ausschreibungen eingereicht werden. In beiden Fällen beträgt die Finanzhilfe für Investitions- und Betriebsbeiträge maximal 50 Prozent der anrechenbaren Kosten (Abs. 1).
Bei der Festlegung der Höhe der Finanzhilfe können die maximal möglichen Beiträge gekürzt werden. Dies ist bspw. der Fall, wenn nicht genügend Finanzmittel zur Verfügung stehen. Berücksichtigt wird insbesondere der Umfang der angestrebten Verminderung der Treibhausgasemissionen oder der Umfang der angestrebten Negativemissionen in Tonnen CO2eq und somit neben dem unmittelbaren Nutzen auch das zu erwartende Potential (Abs. 2 Bst. a). Zudem wird die Höhe der Kosten pro Tonnen CO2eq berücksichtigt, die vermindert oder als Negativemissionen erzielt wird. Dabei wird berücksichtigt, dass die Kosten unterschiedlich hoch sind, je nach dem ob die Treibhausgasemissionen konventionell vermindert oder abgeschieden und temporär oder dauerhaft genutzt oder gespeichert werden (Bst. b). Im Weiteren wird der Innovationsgrad einer Massnahme (Bst. c), zukünftig voraussichtlich erzielte Erlöse aus dem Verkauf von Emissionsrechten sowie Einsparungen der Betriebskosten (Bst. d) berücksichtigt.
Die Höhe der Beiträge nach Absatz 1 können im Einzelfall ausnahmsweise von 50 Prozent auf 70 Prozent der anrechenbaren Kosten erhöht werden, wenn eine Massnahme einen besonderen Nutzen hat, um das Ziel der Verminderung von Treibhausgasemissionen und der Anwendung von NET nach Artikel 3 KlG zu erreichen. Beispiele hierfür sind die strategische Bedeutung der dauerhaften Speicherung von CO2, NET in bestehenden Holzheizkraftwerken oder die Umsetzung komplexer Massnahmen zur System- oder Technologiekopplung. Weitere mögliche Gründe für einen höheren Beitragssatz sind
18/40 054.10-00772/00002/00018/R114-1275