Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/8: Klimaschutz-Verordnung · 40 Seiten
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Klimaschutz-Verordnung Erläuternder Bericht
sensgrundlage basieren und aufeinander abgestimmt sind. Basierend auf der Klima-Risikoanalyse (siehe Art. 24 KlV) nimmt die Plattform regelmässig eine Beurteilung der Handlungsfelder und des Handlungsbedarfs vor und formuliert Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Strategie «Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz» zuhanden des BAFU.
Die Plattform kommuniziert aktiv mit bestehenden Gefässen wie beispielsweise dem National Centre for Climate Services NCCS, dem Cercle Climat und dem Interdepartementalen Ausschuss Klima (IDA Klima) und stimmt sich mit diesen ab. Damit sollen die Synergien zwischen den Gremien optimal genutzt werden ohne deren spezifischen Kompetenzen und Arbeitsweisen zu beeinträchtigen.
Es ist vorgesehen, dass die Plattform zur Bearbeitung spezifischer Fragestellungen Arbeitsgruppen einsetzen kann. Eine genauere Definition der Aufgaben sowie die Besetzung des Gremiums und deren Arbeitsgruppen erfolgen im Rahmen einer Weisung des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
Das BAFU leitet die Plattform und führt die Geschäftsstelle (Abs. 4).
4. Kapitel: Klimaverträgliche Ausrichtung der Finanzmittelflüsse
Artikel 26 Freiwilliger Klimatest
Damit der Bund dafür sorgen kann, dass der Schweizer Finanzplatz einen effektiven Beitrag zur Klimazielerreichung leistet, muss er eine gute Entscheidungsgrundlage haben. Dazu hält Absatz 1 fest, dass das BAFU in Absprache mit dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) die effektiven Klimazielbeiträge und Fortschritte der Finanzbranchen von Banken, Versicherungen, Vermögensverwaltenden und Vorsorgeeinrichtungen mindestens alle zwei Jahre mit einem freiwilligen Klimatest überprüft. Diese Fortschrittsmessung wurde seit 2017 bereits drei Mal erfolgreich durchgeführt und ist gemäss Bundesrat ein wichtiges Handlungsfeld, wie er in seinem Bericht vom 16. Dezember 2022 «Sustainable-Finance Schweiz» festgehalten hat.31
Absatz 2 hält fest, dass sich der freiwillige Klimatest auf eine international anerkannte, wissenschafts- und szenariobasierte Methode stützt. Diese liefert separate Ergebnisse für Investitionen in unterschiedlichen Anlageklassen (wie Aktien- oder Immobilienanlagen) und für Investitionen einer Anlageklasse in verschiedene, besonders klimarelevante Wirtschaftssektoren (wie die Produktion von Strom aus fossiler oder aus nicht fossiler Quelle). Nur so sind aussagekräftige Erkenntnisse bezüglich einem effektiven Klimazielbeitrag möglich. Zudem sollen qualitative Aussagen eine möglichst gesamtheitliche Einschätzung ermöglichen. Damit keine Marktverzerrung durch den vom Bund angebotenen Klimatest entsteht, muss eine Methode verwendet werden, die unlizenziert zur Verfügung steht. Dabei wird auf die internationale Vergleichbarkeit und die wissenschaftsbasierte Weiterentwicklung der Methodik geachtet.
Das BAFU bietet für den regelmässigen Klimatest allen Finanzmarktakteuren und Vorsorgeeinrichtungen ein solches open-source Testtool an, das zwischen den teilnehmenden Finanzinstituten und Finanzbranchen vergleichbare Resultate liefert. Diese Vorgehensweise erlaubt, den unterschiedlichen Ausgangslagen in den einzelnen Branchen Rechnung zu tragen. Der administrative Aufwand für die Finanzinstitute kann geringgehalten werden, da sie auf ein im Markt unlizenziert verfügbares Modell wie das PACTA-Modell (PACTA steht für Paris Agreement Capital Transition Assessment) für Szenarioanalysen zugreifen können. Dabei können für die eingereichten Portfolien auch vom Bundesrat empfohlene Indikatoren wie diejenigen der Swiss Climate Scores dargestellt werden.
Die Finanzinstitute sind aufgefordert, vollständige und verlässliche Angaben zu allen klimarelevanten Positionen und Aktivitäten zum Test einzureichen. Das BAFU plausibilisiert die zum Test eingereichten Eingaben bezüglich Vollständigkeit und Konsistenz so weit möglich (Abs. 3). Für die Testdurchführung können externe Organisationen beauftragt werden.
31 Bericht des Bundesrates vom 16. Dezember 2022 «Sustainable-Finance Schweiz, Handlungsfelder 2022- 2025 für einen führenden nachhaltigen Finanzplatz». Abrufbar unter: www.sif.admin.ch > Finanzmarktpolitik und -strategie > Nachhaltigkeit im Finanzsektor. 24/40 054.10-00772/00002/00018/R114-1275