Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/80: Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (Kosten- und Qualitätsziele) · 14 Seiten
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Übersicht
Am 29. September 2023 verabschiedeten die eidgenössischen Räte die Änderung des Bundes-
gesetzes über die Krankenversicherung (KVG1) zur Einführung von Kosten- und Qualitätszielen. Diese Änderung des KVG wurde als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)» vorgelegt, die das
Volk am 9. Juni 2024 abgelehnt hat. Die Volksinitiative verlangte die Einführung einer Kosten-
bremse in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Ausgangslage
Der Bundesrat hat am 10. November 2021 als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)» die Einführung von Kostenzielen vorgeschlagen.
Am 29. September 2023 hiess das Parlament diesen indirekten Gegenvorschlag gut.
Das Volk lehnte die Volksinitiative am 9. Juni 2024 ab. Die Referendumsfrist begann am 1. Oktober 2024 und ist am 9. Januar 2025 abgelaufen.
Inhalt der Vorlage
Die Grundidee dieser Vorlage ist es, die Festlegung von Kosten- und Qualitätszielen bezüglich des Kostenwachstums in der obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) zu konkretisieren. Die Kosten- und Qualitätsziele werden nach vorgängiger Anhörung der Versicherer, der Versicherten, der Kantone und der Leistungserbringer jeweils für vier Jahre vom Bundesrat festgelegt. Auch die Kantone werden eigene Kosten- und Qualitätsziele festlegen können, wobei sie die Vorgaben des Bundesrats berücksichtigen und die Versicherer, Versicherten und Leistungserbringer vorgängig anhören. Eine Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring wird die Entwicklung der Kosten überwachen und zuhanden des Bundes und der Tarifpartner Empfehlungen zu geeigneten Massnahmen abgeben.
Diese Ziele sollen das Kostenwachstum in der OKP auf ein effizientes Mass beschränken und die Transparenz über die Kostenentwicklung stärken, die mit Blick auf Faktoren wie die demografische Entwicklung, die Entwicklung der Wirtschaft, Löhne und Preise, den medizinischen Fortschritt sowie das vorhandene Effizienzpotenzial als gerechtfertigt erscheint.