Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/80: Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (Kosten- und Qualitätsziele) · 14 Seiten
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Für das Genehmigungsverfahren sind somit ein von allen mitwirkenden Vertragsparteien gemeinsam unterzeichneter Antrag auf Genehmigung, der Tarifvertrag, Erläuterungen zu den getroffenen Vereinbarungen, die Berechnungsgrundlagen und Berechnungsmethoden des Tarifs, die Abschätzung der Kostenentwicklung im Rahmen der Tarifanwendung sowie das Kostenmonitoring (Definition, Begründung und Vorgehen inkl. Datenquellen vgl. Art. 47c KVG) einzureichen. Nach Artikel 43 Absatz 4 letzter Satz KVG sind bei Tarifverträgen zwischen Verbänden vor dessen Abschluss die Organisationen anzuhören, welche die Interessen der Versicherten auf kantonaler oder auf Bundesebene vertreten, wie z. B die Schweizerische Patientenorganisation oder die Fédération romande des consommateurs . Ein solches Anschreiben und allenfalls Rückmeldungen der Organisationen ist dem Genehmigungsgesuch ebenfalls beizulegen. Ein Tarifvertrag, der eine Tarifstruktur als Gegenstand hat, muss neben der Tarifstruktur auch die Anwendungsmodalitäten als Vertragsbestandteil beinhalten.
Abs. 2
Bei leistungsbezogenen Pauschalen ist bei stationären Behandlungen nach Artikel 49 Absatz 1 KVG wichtig, dass die Schätzung der Auswirkungen der Tarifanwendung auf das Leistungsvolumen und die Kosten auch die Kosten der vor- und nachgelagerten Bereiche berücksichtigt.
Abs. 3
Dieser Absatz übernimmt den Inhalt von Artikel 59d Absatz 2 erster Satz KVV, wonach der Tarifvertrag bei auf einem Patientenklassifikationssystem (wie z. B. DRG) basierenden Vergütungsmodellen ausserdem ein Kodierungshandbuch sowie ein Konzept zur Überprüfung der Kodierung enthalten muss. Damit wird sichergestellt, dass die erbrachten Leistungen korrekt abgerechnet werden und eine transparente Grundlage für die Festlegung der Tarife vorliegt. Die Bestimmung trägt dazu bei, dass die Pauschaltarife den effektiven Leistungen entsprechen sowie systematisch überprüfbar sind.
Art. 59cquaterAufgaben der Genehmigungsbehörde
Absatz 1 betrifft die Prüfung und Festsetzung der Tarifverträge durch die zuständigen Behörden. Die nach Artikel 46 Absatz 4 KVG zuständige Genehmigungsbehörde hat zu prüfen, ob der Tarifvertrag den Grundsätzen nach Artikel 59c Absatz 1 entspricht. Ist der Bundesrat für die Genehmigung zuständig, so muss er ausserdem prüfen, ob der Tarifvertrag auch die in den Artikeln 59c Absätze 2 und 3 und 59cbis genannten Grundsätze erfüllt. Der Bundesrat muss demnach neben den allgemeinen Grundsätzen auch die weiteren spezifischen Anforderungen an die (Tarif-)Struktur und der Vergütung der Leistungen berücksichtigen.
Nach Absatz 2 muss die zuständige Behörde bei der Tariffestsetzung die Grundsätze nach Artikel 59c Absatz 1 sinngemäss anwenden. Auch hier gilt, dass der Bundesrat, wenn ihm die Genehmigung obliegt, zusätzlich die in den Artikeln 59c Absätze 2 und 3 und 59cbisfestgelegten Prinzipien berücksichtigen muss. Damit wird sichergestellt, dass bei der Festsetzung der Tarife die gleichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit und Transparenz angewendet werden, wie sie bei der Genehmigung des Tarifvertrags zu berücksichtigen sind.
Art. 59d Überprüfungs- und Anpassungspflichten
Artikel 59d legt die Pflichten der Tarifpartner bei der Überprüfung und Anpassung der Tarife fest. Nach Absatz 1 müssen die Tarifpartner dafür sorgen, dass die festgesetzten Tarife den Grundsätze der Artikel 59c und 59cbisentsprechen, soweit diese anwendbar sind. Damit wird sichergestellt, dass die Tarife den gesetzlichen Anforderungen bezüglich Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit und Transparenz genügen, auch über die Zeit.
Nach Absatz 2 müssen die Tarifpartner die zuständigen Behörden über die Resultate der Überprüfungen unterrichten.
Nach Absatz 3 müssen die Tarifpartner die nötigen Anpassungen der Tarife vornehmen und sie der zuständigen Behörde zur Genehmigung unterbreiten. Damit wird sichergestellt, dass alle am Tarif vorgenommenen Änderungen innert nützlicher Frist geprüft und nach den gesetzlichen Bestimmungen genehmigt werden.