Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/80: Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (Kosten- und Qualitätsziele) · 14 Seiten
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7.4 Datenschutz
Die Verordnungsrevision schafft die Grundlagen, mit denen die Umsetzung der Massnahmen zur Eindämmung der Kostenentwicklung nach Artikel 54–54c nKVG gewährleistet werden kann. Die Ausführungsbestimmungen setzen die Anforderungen des Datenschutzgesetzes entsprechend um. Die Risikovorprüfung ergab keine neuen oder gestiegenen Risiken. Die neuen zusätzlichen Bearbeitungszwecke nach Artikel 28 VE-KVV (Festlegung von Kostenzielen im Sinne von Artikel 54 des Gesetzes sowie Messung der Qualitätsziele und der Kosteneffizienz) dienen nicht neuen personenbezogenen Auswertungen.