Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/91: Parlamentarische Initiative. Armut ist kein Verbrechen · 14 Seiten

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Ausländerinnen und Ausländer, die unverschuldet von Sozialhilfe abhängig geworden sind, sollen nicht den Verlust ihrer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung befürchten müssen.

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates beantragt, das Ausländer- und Integrationsgesetz so zu ergänzen, dass bei der Prüfung eines allfälligen Widerrufs zwingend zu berücksichtigen ist, ob die betreffende Person ihre Sozialhilfeabhängigkeit durch eigenes Verschulden herbeigeführt hat und ihr Arbeitspotenzial oder andere Möglichkeiten, von der Sozialhilfe dauerhaft unabhängig zu werden, ungenügend genutzt hat.

Durch ihren Entwurf kodifiziert die Kommission die Rechtsprechung des Bundesgerichts, wonach für den Widerruf einer Aufenthalts- oder einer Niederlassungsbewilligung sowohl die Ursachen einer Sozialhilfeabhängigkeit als auch die Schwere des Verschuldens an dieser Abhängigkeit zu prüfen sind.