Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/91: Parlamentarische Initiative. Armut ist kein Verbrechen · 14 Seiten

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Bericht

1 Entstehungsgeschichte

1.1 Inhalt der parlamentarischen Initiative

Die von Nationalrätin Samira Marti (S, BL) am 18. Juni 2020 eingereichte parlamentarische Initiative verlangt, das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz; AIG)1 so zu ändern, dass bei Ausländerinnen und Ausländern, die sich seit mehr als 10 Jahren ohne Unterbrechung und ordnungsgemäss in der Schweiz aufhalten, ein Widerruf der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung wegen unverschuldetem Bezug von Sozialhilfe nicht mehr möglich ist.

Der ausformulierte Initiativtext enthält die Einschränkung, dass der Widerruf einer Niederlassungsbewilligung, einer Aufenthaltsbewilligung oder einer anderen ausländerrechtlichen Verfügung nur noch möglich sein soll, wenn die betreffende Person die Situation, die zur Bedürftigkeit geführt hat, mutwillig herbeigeführt oder unverändert gelassen hat.

Die Initiantin begründete ihre Initiative mit den 2016 im AIG eingeführten Integrationserfordernissen, die mitunter dazu führen, dass Ausländerinnen und Ausländer, die seit Jahrzehnten in der Schweiz leben, arbeiten und Steuern zahlen, jedoch aus Gründen wie Arbeitsplatzverlust, Unfall, Krankheit, Trennung oder persönliches Pech auf Sozialhilfe angewiesen sind, wegen Sozialhilfebezug ihren Aufenthaltstitel verlieren und aus der Schweiz weggewiesen werden.

Ein drohender Verlust des Aufenthaltsrechts bewege Menschen daher oftmals dazu, auf staatliche Unterstützungsleistungen zu verzichten. Sei dies aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, komme es immer wieder zu schwerwiegenden Härtefällen mit ernsthaften sozialen, familiären oder gesundheitlichen Folgen.

1.2 Vorprüfung und Ausarbeitung einer Vorlage

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates prüfte die parlamentarische Initiative an ihrer Sitzung vom 27. Mai 2021 vor und gab ihr mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge. Die SPK des Ständerates verweigerte jedoch ihre Zustimmung zur positiven Vorprüfung ihrer Schwesterkommission und gab der Initiative an ihrer Sitzung vom 16. November 2021 mit 6 zu 5 Stimmen keine Folge. Sie wies darauf hin, dass die geltende Widerrufsregelung erst 2019 in Kraft getreten sei und nicht nach wenigen Jahren bereits wieder revidiert werden solle, zumal die Rechtslage die Pönalisierung unverschuldeten Sozialhilfebezugs ausschliesse. Am 28. April 2022 hatte sich die SPK des Nationalrates deshalb erneut mit der Initiative zu befassen und beschloss mit 14 zu 10 Stimmen, ihrem Rat den Antrag zu stellen, dieser Folge zu geben.

1 SR 142.20