Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/93: Änderung des RVOG (Schutz von Daten juristischer Personen durch Bundesorgane) · 49 Seiten
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2.2 Umsetzungsfragen
Die Ausführungsbestimmungen für die Umsetzung der Änderungen des RVOG werden auf Verordnungsstufe – voraussichtlich in der Regierungs- und Verwaltungsorganisati- onsverordnung vom 25. November 199832 (RVOV) – geregelt. Umsetzungsfragen stel- len sich namentlich bei der Auftragsbearbeitung und beim Auskunftsrecht (vgl. Art. 57sterAbs. 2 und 57v Abs. 6 VE-RVOG sowie die entsprechenden Erläuterungen).
3 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln
3.1 Erläuterungen zu den Änderungen des Regierungs- und Verwaltungsorga-
nisationsgesetzes
Art. 20 Abs. 2
Die Bestimmung wird lediglich redaktionell angepasst, um die Abkürzung des VwVG einzuführen, die in Artikel 57v Absatz 6 VE-RVOG wieder verwendet wird.
Art. 57hbisAbs. 1 Einleitungssatz, 2, 3 sowie 4
Der Verweis auf Artikel 57r Absatz 2 RVOG wird aktualisiert, weil die Definition der besonders schützenswerten Daten juristischer Personen neu in Art. 57qbisVE-RVOG geregelt ist.
Art. 57j Abs. 2
Der Verweis auf Artikel 57r Absatz 2 RVOG wird aktualisiert, weil die Definition der besonders schützenswerten Daten juristischer Personen neu in Art. 57qbisVE-RVOG geregelt ist.
Art. 57qbisBesonders schützenswerte Daten juristischer Personen
Der Begriff der besonders schützenswerten Daten juristischer Personen wird aus sys- tematischen Gründen nicht mehr in der Bestimmung zur Bearbeitung von Daten juris- tischer Personen nach Artikel 57r VE-RVOG, sondern in einer eigenständigen Bestim- mung zu Beginn des Abschnitts betreffend den Schutz von Daten juristischer Personen definiert.
Artikel 57qbisVE-RVOG zählt abschliessend diejenigen Kategorien von Daten juristi- scher Personen auf, für deren Bearbeitung bzw. Bekanntgabe zum Teil strengere rechtliche Anforderungen gelten als für «gewöhnliche» Daten juristischer Personen (siehe insbesondere Art. 57r Abs. 2 VE-RVOG sowie Art. 57s Abs. 2 RVOG). Dieser Katalog von besonders schützenswerten Daten juristischer Personen wird vorliegend nicht nur systematisch, sondern auch inhaltlich überarbeitet und soweit als möglich an