Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten
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Zielerreichung und Verhinderung von ungerechtfertigten Gewinnmitnahmen). Auf die Einführung dieser neuen Subvention soll daher verzichtet werden.
Tabelle 47. Verzicht auf Beiträge für automatisiertes Fahren
In Mio. CHF FP2027 FP2028 Ausgabe gemäss Budgetbotschaft vom 21. August 2024 2,0 2,0 Entlastungswirkung der Massnahme 2,0 2,0 Ausgabe nach Massnahme 0,0 0,0
Entlastung in % 100100
Voranschlagskredit:
ASTRA/A231.0437 Beiträge zur Förderung des automatisierten Fahrens
2.23 Kürzung der allgemeinen Strassenbeiträge
Ist-Zustand: Die Kantone werden mit mindestens 27 Prozent an den zweckgebundenen Einnahmen aus der Mineralölsteuer beteiligt. Damit sollen die allgemeinen Strassenaufgaben finanziert werden. 98 Prozent dieses Anteils werden an alle Kantone verteilt. Die restlichen 2 Prozent gehen an die Kantone ohne Nationalstrassen.
Massnahme: Die Ausgaben werden im Rahmen der allgemeinen Repriorisierung um rund 10 Prozent reduziert. Eine Reduktion des Investitionsvolumens im Strassenverkehr sollte nicht einzig zulasten des Nationalstrassenbaus erfolgen. Damit die Reduktion im Strassenbereich ausgewogen erfolgt, werden die Beiträge an die Kantone für deren Kosten im Zusammenhang mit den allgemeinen Strassenunterhalt reduziert. Die Kantone geben jährlich für den Bau und Unterhalt von Kantonsstrassen insgesamt 3,1 Milliarden Franken aus. Zusammen mit den Kürzungen der Beiträge für Hauptstrassen (s. Ziff. 1.5.12) fallen den Kantonen somit 1,6 Prozent des Budgets für Strassen weg. Das kann die Kantone ebenfalls zu Priorisierungen zwingen.
Tabelle 48. Kürzung der allgemeinen Strassenbeiträge
In Mio. CHF FP2027 FP2028 Ausgabe gemäss Budgetbotschaft vom 21. August 2024 292,0 282,5 Entlastungswirkung der Massnahme 32,4 31,4 Ausgabe nach Massnahme 259,6 251,1
Entlastung in % 1111
Voranschlagskredit:
ASTRA/A230.0108 Allgemeine Strassenbeiträge
ASTRA/A230.0109 Kantone ohne Nationalstrassen
2.24 Kürzung der Bundesbeiträge an Regionalflughäfen auf Bundesinteressen
Ist-Zustand: Der Bund unterstützt die An- und Abflugsicherung auf acht Regionalflugplätzen der Kategorie ll mit jährlich rund 30 Millionen Franken. Die entsprechenden Mittel stammen aus der Zweckbindung von Verbrauchssteuer und Zuschlag auf Flugtreibstoffen (Mineralölsteuern; Art. 87b BV). Die Nutzerinnen und Nutzer decken durchschnittlich nur 12 Prozent der Kosten der An- und Abflugsicherung auf Regionalflugplätzen.
Massnahme: Der Bundesrat erachtet es als angezeigt, dass die Nutzerinnen und Nutzern die Kosten der An- und Abflugsicherung tragen. Regionalflugplätze dienen