Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten
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Das mittelfristige Entlastungsvolumen hängt massgeblich von der Entwicklung der Asylgesuchszahlen sowie von den Entwicklungen im Zusammenhang mit den Schutzsuchenden mit Status S ab. Bei einem Verzicht auf die Übergangsfrist sowie einer Einführung des Bestandesmodells ab 2027 ergäbe sich in diesem Jahr eine Entlastungswirkung von gut 700 Millionen Franken.
2.18 Verzicht auf Ausbildungsbeiträge Opferhilfe
Ist-Zustand: Der Bund fördert mit Ausbildungsbeiträgen die Fachausbildung des Personals von Beratungsstellen sowie von mit Opferhilfe Betrauten. Damit soll ein Beitrag zur Qualitätssicherung und Standardisierung der Ausbildungen geleistet werden. Empfänger der Beiträge sind gesamtschweizerische oder regionale Ausbildungsveranstaltungen für Personen, die in der Opferhilfe tätig sind, wie z.B. Sozialarbeitende oder Psychologinnen und Psychologen. Die Beiträge werden pauschal bemessen und betragen in der Regel 50 Prozent der anrechenbaren Aufwendungen.
Massnahme: Die Subvention soll gestrichen werden. Die Kantone sind zuständig für Aufgaben im Zusammenhang mit der Opferhilfe. Sie müssen die Kosten der Ausbildung künftig selbst tragen. Damit fällt auch der administrative Aufwand des Bundes für die Gewährung der Kleinstsubvention weg.
Tabelle 43. Verzicht auf Ausbildungsbeiträge Opferhilfe
In Mio. CHF FP2027 FP2028 Ausgabe gemäss Budgetbotschaft vom 21. August 2024 0,3 0,3 Entlastungswirkung der Massnahme 0,3 0,3 Ausgabe nach Massnahme 0,0 0,0
Entlastung in % 100100
Voranschlagskredit:
BJ/A231.0146 Ausbildungsbeiträge Opferhilfe
2.19 BIF: Kürzung der Einlagen
Ist-Zustand: Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur werden aus dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) finanziert: Er wird durch zweckgebundene Einnahmen des Bundes (Anteil SVA, MWST-Promille, Anteil Mineralölsteuer, Anteil direkte Bundessteuer, Kantonsbeiträge) und Einlagen aus dem allgemeinen Bundeshaushalt geäufnet. Betrieb und Substanzerhalt der bestehenden Infrastruktur haben laut Gesetz Priorität vor dem Ausbau.
Massnahme: Die Einlage aus dem Anteil der Schwerverkehrsabgabe (SVA) soll um 200 Millionen Franken pro Jahr reduziert werden. Dies entspricht knapp 15 Prozent der geplanten jährlichen Ausgaben für Ausbauprojekte. Die grosse Zahl an Ausbauvorhaben führt längerfristig zu zusätzlichen Betriebs- und Unterhaltsaufwänden. Die Reduktion des Ausbauvolumens bzw. die Drosselung des Ausbautempos setzt eine umfassende Neubeurteilung der noch nicht in Angriff genommenen Vorhaben in Bezug auf Kosten und Nutzen voraus. Für die Priorisierung sollen nicht nur grosse, sondern auch mittlere Ausbauvorhaben in Betracht gezogen werden. Kreditreste der Vergangenheit zeigen, dass die Vorhaben weniger rasch voranschreiten als von den Infrastrukturbetreiberinnen gewünscht, und es kommt regelmässig zu Projektverzögerungen. Während der Vernehmlassung werden die Auswirkungen auf die anstehenden Ausbauvorhaben vertieft analysiert.