Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten
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2.21 Teilverzicht auf Förderung alternativer Antriebssysteme für Busse und Schiffe
Ist-Zustand: Auf Basis des revidierten CO2-Gesetzes kann der Bund gemäss Artikel 41a für die Jahre 2025-2030 im konzessionierten Personenverkehr Beiträge von höchstens 47 Millionen Franken pro Jahr an die Beschaffung von Bussen und Schiffen mit elektrischem Antrieb oder an die Umrüstung von Schiffen auf einen elektrischen Antrieb ausrichten. Im Gegenzug soll die Rückerstattung der Mineralölsteuer an die konzessionierten Verkehrsunternehmen aufgehoben werden, im Ortsverkehr ab 2026, ausserhalb des Ortsverkehrs ab 2030.
Massnahme: Auf die Förderung alternativer Antriebssysteme für Busse und Schiffe im Ortsverkehr soll verzichtet werden. Der Ortsverkehr garantiert die Feinerschliessung im Nahbereich und wird von Kantonen und Gemeinden bestellt und finanziert. Der Ortsverkehr ist keine Bundesaufgabe. An der Förderung für alternative Antriebssysteme im regionalen Personenverkehr wird festgehalten. Die Aufhebung der Mineralölsteuer-Rückerstattung für die Transportunternehmen ausserhalb des Ortsverkehrs wird jedoch auf 2027 vorgezogen. Damit entstehen dem Bund im Zeitraum 2027-2029 Mehrerträge von rund 40 Millionen Franken pro Jahr, mit denen die Förderbeiträge für alternative Antriebe bis 2030 gegenfinanziert werden. Die im RPV durch die vorgezogene Aufhebung der Mineralölsteuer-Rückerstattung entstehenden Ertragsausfälle sind grundsätzlich durch die Unternehmen mit Effizienzsteigerungen, Angebotsanpassungen und/oder Tariferhöhungen aufzufangen.
Tabelle 46. Teilverzicht auf Förderung alternativer Antriebssysteme für Busse und Schiffe
In Mio. CHF FP2027 FP2028 Ausgabe gemäss Budgetbotschaft vom 21. August 2024 46,3 46,3 Entlastungswirkung der Massnahmen 16,3 16,3 Ausgabe nach Massnahmen 30,0 30,0 Gegenfinanzierung durch Aufhebung Rückerstattung Mi- 40,0 40,0 neralölsteuer
Entlastung in % 100100
Voranschlagskredit:
BAV/A236.0145 Alternative Antriebssysteme für Busse und Schiffe
BAZG/E110.0111 Mineralölsteuer auf Treibstoffen
BAZG/E110.0112 Mineralölsteuerzuschlag auf Treibstoffen
2.22 Verzicht auf Beiträge für automatisiertes Fahren
Ist-Zustand: Mit Beiträgen des Bundes für Pilotversuche mit automatisierten Fahrzeugen können auf dem Gebiet der digitalisierten Mobilität Erfahrungen sowie Ergebnisse zu Forschungszwecken und für den Wirtschaftsstandort Schweiz gewonnen werden. Gefördert werden sollen Projekte, primär von Mobilitätsunternehmen, die Erkenntnisse zum Stand der Technik oder der Verwendung von automatisierten Fahrzeugen bzw. Systemen liefern. Diese neue Subvention sollte ab 2025 ausgerichtet werden.
Massnahme: Der Bundesrat will sich bei der Innovationsförderung auf die Grundlagenforschung und die angewandte Forschung fokussieren. Die direkte Unterstützung von Unternehmungen bei der Markteinführung von Innovationen ist aus Effizienzüberlegungen skeptisch zu beurteilen, da sie das Risiko von Mitnahmeeffekten und Marktverzerrungen birgt. Zudem sind Finanzhilfen für Unternehmungen im Vollzug sehr aufwendig (grosser Prüfaufwand der Projekte sowie nachträgliches Monitoring der