Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten

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Tabelle 61. Steuerbelastung geltendes Recht vs. Reformszenario

Höhe der Steuerbelastung Kapitalleistung Geltendes Recht Geltendes Recht Reformszenario

in Franken Alleinstehende Verheiratete

20'000 0.039% 0.000% 0.100% 50'000 0.165% 0.083% 0.190% 100'000 0.547% 0.372% 0.595% 200'000 1.309% 1.207% 1.798% 500'000 2.107% 2.043% 3.519% 1'000'000 2.300% 2.300% 4.260% 1'500'000 2.300% 2.300% 5.340% 2'000'000 2.300% 2.300% 5.880% 5'000'000 2.300% 2.300% 6.852% 10'000'000 2.300% 2.300% 7.176% 20'000'000 2.300% 2.300% 9.338%

Die nachfolgende Tabelle weist für verschiedene Fallbeispiele aus, wie hoch die Steuer in Franken und in Abhängigkeit von der Höhe der Kapitalleistung für verschiedene Haushaltskonstellationen (Alleinstehende, Ehepaare mit Kapitalleistungen an eine Person oder an beide Eheleute) im geltenden Recht und im Reformszenario ausfällt. Am Beispiel der Alleinstehenden zeigt sich, dass bei tiefen Kapitalleistungen die Differenz der Steuer im Reformszenario zur Steuer im geltenden Recht nur geringfügig ansteigt, aber mit zunehmender Höhe der Kapitalleistung sich ausweitet. Bei den Ehepaaren bestätigt sich dieses Grundmuster, wenn im gleichen Jahr beide Eheleute niedrige Kapitalleistungen beziehen, stellt sich gegenüber dem geltenden Recht hingegen eine Steuerersparnis ein, weil die Kapitalleistungen unter Eheleuten nicht mehr zusammengezählt werden.

Tabelle 62. Fallbeispiele für Höhe der Steuern nach Höhe der Kapitalleistungen und Haushaltskonstellationen

Alleinstehende Person

Kapitalleistung aus Vorsorge, in Franken 50'000 100'000 200'000 1'000'000 10'000'000 Steuer nach geltendem Recht, in Franken 83 547 2'617 23'000 230'000 Steuer im Reformszenario, in Franken 95 595 3'595 42'595 717'595

Ehepaar, nur eine Person bezieht Kapitalleistung

Kapitalleistung aus Vorsorge, in Franken 50'000 100'000 200'000 1'000'000 10'000'000 Steuer nach geltendem Recht, in Franken 41 372 2'414 23'000 230'000 Steuer im Reformszenario, in Franken 95 595 3'595 42'595 717'595

Ehepaar, beide Eheleute beziehen Kapitalleistungen

Kapitalleistung aus Vorsorge, 1. Person, in Franken 50'000 100'000 200'000 1'000'000 10'000'000 Kapitalleistung aus Vorsorge, 2. Person, in Franken 50'000 50'000 100'000 500'000 100'000 Kapitalleistung aus Vorsorge, total, in Franken 100'000 150'000 300'000 1'500'000 10'100'000 Steuer nach geltendem Recht, in Franken 372 1'115 5'014 34'500 232'300 Steuer im Reformszenario, in Franken 190 690 4'190 60'190 718'190

- davon 1. Person, in Franken 95 595 3'595 42'595 717'595

- davon 2. Person, in Franken 95 95 595 17'595595

Artikel 37b DBG sieht vor, dass der Liquidationsgewinn bei definitiver Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit zu einem Fünftel der Tarife nach Artikel 36 DBG besteuert wird, sofern ein fiktiver Einkauf in die Vorsorge nachgewiesen werden kann. Diese Bestimmung soll nicht geändert werden.

Starke Anreize zum Vorsorgesparen bleiben erhalten

Der Anreiz, Vorsorgesparen zu betreiben, soll erhalten bleiben. Dies wird durch die Beibehaltung der nachgelagerten Besteuerung des Vorsorgeeinkommens aus den Säulen 2 und 3a erreicht, welche die folgenden Elemente umfasst:

1. Einzahlungen in die Säule 2 und 3a können von der Einkommenssteuer abgezogen werden.