Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten

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2. Während der Ansparphase bleiben die in den Säulen 2 und 3a erwirtschafteten Vermögenserträge einkommens- und vermögenssteuerfrei.

3. Erst in der Auszahlungsphase wird die gesamte Auszahlung von der Einkommenssteuer erfasst.

Der Steuervorteil der nachgelagerten gegenüber der vorgelagerten Besteuerung kann am Beispiel eines Betrags von 1 000 Franken aufgezeigt werden, der über zehn Jahre in der vorgelagerten Besteuerung der Säule 3b bzw. in der nachgelagerten Besteuerung nach den Säulen 2 und 3a angelegt wird. Dabei sei ein Einkommenssteuersatz von 30 Prozent, ein Vermögenssteuersatz von 0,4 Prozent, eine Vermögensrendite von 3 Prozent und ein risikofreier Zinssatz von 1,25 Prozent als Diskontsatz für die Barwertberechnung unterstellt:

Tabelle 63. Steuervorteil der nachgelagerte vs. vorgelagerte Besteuerung

Einkommensteuersatz 30%

Vermögenssteuersatz 0.4%

Vermögensrendite 3%

Diskontsatz für Barwertberechnung 1.25%

Jahr Vorgelagerte Besteuerung (Säule 3b) Nachgelagerte Besteuerung (Säulen 2, 3a)

Kapital vor Steuern Einkommenssteuer Vermögenssteuer Steuer total Kapital vor Steuern Steuer 0 1000.00 4.00 4.00 1000.00 -300.00 1 1025.88 8.96 4.10 13.07 1030.00 2 1043.20 9.12 4.17 13.29 1060.90 3 1060.81 9.27 4.24 13.51 1092.73 4 1078.71 9.43 4.31 13.74 1125.51 5 1096.92 9.58 4.39 13.97 1159.27 6 1115.44 9.75 4.46 14.21 1194.05 7 1134.27 9.91 4.54 14.45 1229.87 8 1153.41 10.08 4.61 14.69 1266.77 9 1172.88 10.25 4.69 14.94 1304.77 10 1192.68 10.42 10.42 1343.92 403.17 Summe Steuer 96.76 48.30 140.29 103.17 Barwert Steuer 131.39 56.08

Bei der vorgelagerten Besteuerung resultiert aus der jährlich anfallenden Einkommens- und Vermögenssteuer eine kumulierte Steuerbelastung von 140,29 Franken und in Barwertbetrachtung bezogen auf das Jahr 0 eine Steuerbelastung von

131,39 Franken. Im Vergleich dazu ergibt sich bei der nachgelagerten Besteuerung zunächst durch die abzugsfähige Einzahlung eine Steuerreduktion von 300 Franken und im Jahr der Auszahlung eine Einkommenssteuerlast von 403,17 Franken. Daraus ergibt sich eine kumulierte Steuerbelastung von 103,17 Franken und in Barwertbetrachtung bezogen auf das Jahr 0 eine Steuerbelastung von 56,08 Franken. Die nachgelagerte Besteuerung ist aus Sicht der steuerpflichtigen Person also deutlich vorteilhafter. Ein zusätzlicher Anreiz – wie z.B. über eine stark ermässigte Besteuerung des Kapitalbezugs – ist für die Anreizwirkung nicht nötig.

Gemessen an den Kapitalleistungen für das Jahr 2021 führt die Tarifänderung bei der direkten Bundessteuer zu geschätzten jährlichen Mehreinnahmen von rund 200 Millionen Franken. Nach Abzug des Kantonsanteils an der direkten Bundesteuer von 21,2 Prozent verbleiben der Bundeskasse Mehreinnahmen von rund 160 Millionen Franken ab 2028. Aufgrund des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer fliessen den Kantonen jährlich schätzungsweise rund 40 Millionen Franken Mehreinnahmen zu. Ansonsten hat die Massnahme für die Kantone und Gemeinden wegen der Tarifautonomie keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.