Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten

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der Rentenbezug. Es ist deshalb fraglich, ob der Gesichtspunkt der Ausweichmöglichkeiten eine Ungleichbehandlung zugunsten der Säule 3a zu begründen vermag.

Der Tarif nach Absatz 2 unterliegt dem Ausgleich der Folgen der kalten Progression nach Artikel 39.

Absatz 3: Im geltenden Recht wird explizit festgehalten, dass die Sozialabzüge (z.B. Kinderabzüge) bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die gesonderte Besteuerung nicht in Abzug gebracht werden können. Damit wollte der Gesetzgeber verhindern, dass diese Abzüge, die bereits bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der ordentlich besteuerten Einkommensteile berücksichtigt werden, ein zweites Mal in Anspruch genommen werden können. Auch wenn dies im geltenden Absatz 3 nicht explizit erwähnt ist, dürfen auch keine anderen Abzüge vorgenommen werden. So können die im Rahmen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit eingetretenen Verluste nicht mit der separat besteuerten Kapitalleistung verrechnet werden. Ebenso wenig ist ein Schuldzinsenanteil auf die Kapitalleistung zu verlegen. Zur Verdeutlichung wird nun explizit festgehalten, dass die Besteuerung von Kapitalleistungen nach Artikel 38 generell mit keinen abzugsfähigen Tatbeständen verknüpft werden sollen. Dies wird mit der vorliegenden Bestimmung verdeutlicht.

Absatz 4: Im Rahmen der ordentlichen Einkommensbesteuerung wird in Artikel 36 Absatz 3 ein Mindestbetrag festgelegt. Dieser ist im Gesetz auch im Zusammenhang mit dem progressiven Spezialtarif zu verankern. Eine solche Freigrenze ist verwaltungsökonomisch sinnvoll. Sie ist nicht mit einem Freibetrag zu verwechseln. Überschreitet der massgebende Steuerbetrag den definierten Mindestbetrag, so ist die gesamte aufgrund des Tarifs berechnete Steuer in die Berechnung des tatsächlich geschuldeten Steuerbetrags einzubeziehen.

3.17 Wasserbaugesetz vom 21. Juni 199157 (WBG)

Artikel 7 [Massnahmenbeschrieb 2.27]

Absatz 1: Aufgrund des Verzichtes auf die Förderung im Bereich Bildung und Umwelt wird die Ausrichtung von Finanzhilfen für die Weiterbildung von Fachleuten zur Vereinheitlichung der Vollzugspraxis und der wirkungsvollen Umsetzung des integralen Risikomanagements in Buchstabe a aufgehoben.

Absatz 2: Entsprechend können keine Finanzhilfen mehr nach Buchstabe a an Weiterbildungsinstitute und insbesondere die Vereinigungen für die Weiterbildung von Fachleuten ausgerichtet werden.

3.18 Bundesgesetz vom 22. März 198558 über die Verwendung der zweckgebun-

denen Mineralölsteuer und weiterer für die Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG)

Artikel 4 [Massnahmenbeschrieb 2.23]

Absatz 2: Damit das angestrebte Ziel einer Kürzung der Strassenbeiträge erreicht werden kann, ist der Mindestanteil der Hälfte des Reinertrages der Verbrauchssteuer auf allen Treibstoffen - ausser den Flugtreibstoffen - von aktuell 27 Prozent auf

57SR 721.100; BBl 2024 687

58 SR 725.116.2