Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/97: Verordnung über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen · 74 Seiten

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Artikel 63 verpflichtet juristische Personen, angemessene, zutreffende und aktuelle Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer einzuholen und vorzuhalten und diese unverzüglich an das Zentralregister zu übermitteln. Artikel 64 sieht dieselbe Pflicht für Trustees vor.

Nach Artikel 67 müssen nicht nur die in einem EU-Mitgliedstaat gegründeten juristischen Personen diesen Pflichten nachkommen und sich in das entsprechende Register eintragen lassen, sondern auch gewisse ausländische juristische Personen und Rechtsvereinbarungen. Dies gilt insbesondere für ausserhalb der EU gegründete Rechtseinheiten, die eine Geschäftsbeziehung mit einer den Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterstellten Person aufnehmen, die Immobilien oder Güter von beträchtlichem Wert erwerben oder die einen öffentlichen Auftrag erhalten.

Die Artikel 10 ff. der Richtlinie 2024/1640 regeln die verschiedenen nach EU-Recht eingeführten Register, insbesondere das Zentralregister wirtschaftlicher Eigentümer. Jeder EU-Mitgliedstaat muss ein solches Register führen. Für den Zugang zu den Informationen des Registers gelten die Vorgaben der Artikel 11–15. Nebst den Behörden und Sorgfaltspflichtigen haben insbesondere alle natürlichen und juristischen Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, Zugang zu bestimmten Informationen wie Name, Monat und Jahr der Geburt, Wohnsitzland und Staatsangehörigkeit(en) des wirtschaftlichen Eigentümers. Dazu gehören insbesondere Personen, die journalistisch tätig sind, oder Organisationen der Zivilgesellschaft sowie Unternehmen, die in Drittländern Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung unterliegen.

2.2 Änderung der Geldwäschereiverordnung

Die Empfehlungen der internationalen Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei (Financial Action Task Force, FATF) stellen die massgeblichen internationalen Standards zur Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung dar. Seit 2003 sehen sie vor, dass die Sorgfaltspflichten nicht nur von Finanzinstituten, sondern auch von bestimmten Unternehmen und Berufen ausserhalb des Finanzsektors, insbesondere im Bereich der Rechtsberatung und Buchhaltung, beachtet werden müssen. Die Empfehlung 22 der FATF regelt die Sorgfaltspflichten für Unternehmen und Berufe ausserhalb des Finanzbereichs. Sie sieht Sorgfaltspflichten für Anwältinnen und Anwälte, Notarinnen und Notare, Angehörige anderer unabhängiger Rechtsberufe sowie Buchhalterinnen und Buchhalter vor, wenn diese bestimmte Tätigkeiten ausüben (Bst. d), ebenso für Dienstleister für Trusts und Gesellschaften, die bestimmte Dienstleistungen erbringen (Bst. e), insbesondere Dienstleistungen im Bereich der Domizilierung oder der Errichtung von juristischen Personen. Gemäss Empfehlung 23 der FATF müssen ebendiese Unternehmen und Berufsleute zusätzliche Massnahmen ergreifen (Verweis auf die Empfehlungen 18–21), insbesondere verdächtige Geschäfte unter bestimmten Umständen melden. Schliesslich sieht Empfehlung 28 der FATF vor, dass diese Unternehmen und Berufsleute Regulierungs- und Aufsichtsmassnahmen unterstellt werden müssen: Die Staaten sollen ein wirksames System zur Überwachung einführen, mit dem sichergestellt werden kann, dass die Pflichten zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung eingehalten werden.

Ein ausführlicher Rechtsvergleich findet sich in der Botschaft zum Gesetz über die Transparenz juristischer Personen und der Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen10. Insbesondere alle Staaten der Europäischen Union sowie Kanada, Hongkong, Israel, Japan, Neuseeland, das Vereinigte Königreich und Singapur verfügen über ein System, das juristischen und buchhalterischen Berufen, einschliesslich den Anwältinnen, Anwälten, Notarinnen und Notaren, Sorgfaltspflichten für ihre Beratungstätigkeit auferlegt. Seit der Verabschiedung der Botschaft haben zwei weitere Staaten, Australien und China, neue Vorschriften erlassen, um die FATF-Empfehlungen für Berufe ausserhalb des Finanzsektors umzusetzen. Der Umfang der Unterstellung kann von Staat zu Staat variieren, aber der FATF-Standard dient als

10 BBl 2024 1607