Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/97: Verordnung über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen · 74 Seiten
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Artikel 1 konkretisiert diese Delegation an den Bundesrat. Demnach gelten als Rechtseinheiten im Sinne der Artikel 2 Absatz 3 und 18 TJPG, neben den juristischen Personen ausländischen Rechts, die anderen Rechtseinheiten ausländischen Rechts, für die gestützt auf die Empfehlungen des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum) Transparenzanforderungen gelten (Abs. 1). Artikel 2 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 18 TJPG setzt eine Empfehlung des Global Forum13 um und entspricht auch der Empfehlung 24 der FATF, die von den Staaten künftig verlangt, dass sie einen Zugang zu Informationen über die wirtschaftlich berechtigten Personen von denjenigen juristischen Personen gewährleisten, die hinreichende Verbindungen zum betreffenden Staat haben. Das Global Forum ist als internationales Gremium für die umfassende Überwachung und das Peer-Review der Umsetzung der Standards betreffend Steuertransparenz und Informationsaustausch auf Ersuchen (Exchange of Information on Request, EOIR)14 sowie betreffend den automatischen Informationsaustausch im Steuerbereich zuständig. Der EOIR sieht den internationalen Austausch auf Ersuchen bei Informationen vor, die für die Verwaltung oder Vollstreckung der innerstaatlichen Steuergesetze einer ersuchenden Partei voraussichtlich erheblich sind. Alle Mitglieder des Global Forum (Stand 2025: 171 Staaten und Hoheitsgebiete15) haben eingewilligt, sich im Hinblick der Umsetzung des EOIR-Standards einem Peer-Review zu unterziehen. Darüber hinaus werden auch Nichtmitglieder, die für die Arbeit des Global Forum relevant sind, einer Überprüfung unterzogen. Die einzelnen Staaten und Gebiete werden im Hinblick auf die Umsetzung des Rechts- und Regulierungsrahmens und die Anwendung dieses Rahmens in der Praxis geprüft. Die Prüfung stützt sich auf die Terms of Reference 2016 für den EOIR, die den Standard in drei Kategorien mit insgesamt zehn Beurteilungskriterien gliedern: (A) Verfügbarkeit von, (B) Zugang der zuständigen Behörde zu und (C) Austausch von Bank- und Rechnungslegungsinformationen sowie von Informationen zu den Eigentumsverhältnissen. Bei Verbesserungsbedarf werden im Anschluss an die Prüfung Empfehlungen ausgesprochen. Das Endergebnis besteht aus einer Note für jedes Kriterium sowie einer Gesamtnote. Die Situation der einzelnen Staaten und Gebiete, die der Prüfung zugrunde liegenden Faktoren und die Ergebnisse der Prüfung werden in Abschlussberichten festgehalten. Diese Abschlussberichte werden veröffentlicht, und die geprüften Staaten und Gebiete müssen die darin enthaltenen Empfehlungen befolgen. Das Ziel ist dabei, den Verwaltungen zu helfen, die internationalen Standards bezüglich Transparenz und Informationsaustausch zu Steuerzwecken effizient umzusetzen.
Absatz 2 präzisiert, welche Kapitel der vom Global Forum für die einzelnen Staaten veröffentlichten Prüfberichte16 relevant sind. Diese Berichte sind umfassend und enthalten detaillierte Analysen zu den wichtigen Aspekten der Prüfung. Ziel ist es, den anderen Mitgliedstaaten gegenüber darzulegen, wie der geprüfte Staat den Standard umsetzt. Die in den Berichten enthaltenen Informationen, insbesondere die Erläuterungen zu juristischen Personen und andere Rechtseinheiten, stammen in erster Linie aus den geprüften Staaten und können daher als treffend und zuverlässig erachtet werden. Die Entwicklungen in diesem Bereich werden im Rahmen der Überwachungsprozesse und der allfälligen Folgeberichte dokumentiert. Die diesbezüglichen Erläuterungen sind zielgerichtet und daher für die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen von unmittelbarem Nutzen. In Abschnitt A (Verfügbarkeit von Informationen) enthalten die Berichte Informationen über die Gründung und Eintragung der zivil- und steuerrechtlich relevanten Rechtseinheiten, Statistiken, spezifische Erläuterungen zu den verschiedenen juristischen Personen, Rechtseinheiten und Rechtsvereinbarungen sowie Angaben über die Verfügbarkeit von Informationen über die wirtschaftlich berechtigten Personen. Diese Daten ermöglichen es, sich einen Überblick über
13 Vgl. Prüfbericht (Peer-Review) des Global Forum zur Schweiz, 2020, Ziff. 126.
14 Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes | OECD
15 https://web-archive.oecd.org/fr/fiscalite/transparence/a-propos/membres/
16 Die Berichte sind hier abrufbar: 1) www.oecd-ilibrary.org > Browse by Theme and Country > Taxation + Name des Staates > Peer Review Report on the Exchange of Information on Request; 2) Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes | OECD (die Berichte sind nach Prüfungsjahr geordnet).