Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/97: Verordnung über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen · 74 Seiten

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Vollzeitstellen benötigen. In der Botschaft wurde noch davon ausgegangen, dass im Jahr 2027 fünf und im Jahre 2028 drei befristete Vollzeitstellen benötigt werden. Mit der angepassten Schätzung an Personalressourcen und Betriebs-, Unterhalts- und Entwicklungskosten belaufen sich die Gesamtkosten für die Inbetriebnahme auf neu 7,4 Millionen im Jahr 2027 und 6,53 Millionen im Jahr 2028. In der Botschaft wurden damals Kosten von 3,42 Millionen für das Jahr 2027 und 3,06 Millionen für das Jahr 2028 geschätzt. Es wird davon ausgegangen, dass ab 2029 der reguläre Registerbetrieb mit 12 Vollzeitstellen gewährleistet werden kann. Die Sachmittel für den Registerbetrieb werden sich ab dem Jahr 2029 schätzungsweise auf 2,65 Millionen und die Personalressourcen auf 2,2 Millionen belaufen. Insgesamt wird der Registerbetrieb ab 2029 somit ungefähr 4,85 Millionen kosten. Diese Kosten wurden in der Botschaft noch auf 2,52 Millionen geschätzt.

Diese Erhöhung der Personal- und Kostenschätzung lässt sich wie folgt begründen: Im Laufe der Konzeptionierung der zu entwickelnden Registerlösung konnten die Anforderungen immer besser spezifiziert werden, was eine genauere Kostenschätzung ermöglicht. Der Fokus der Entwicklung liegt dabei auf der einfachen Meldemöglichkeit, Zugänglichkeit und Benutzerfreundlichkeit für die Rechtseinheiten, Finanzintermediäre, Beraterinnen und Berater. Für Rechtseinheiten, die das vereinfachte Verfahren über die Handelsregisterämter in Anspruch nehmen möchten, wird eine Webapplikation bereitgestellt, um die Meldung weiter zu vereinfachen. Der Sourcecode der Webapplikation soll als Opensource publiziert werden. Die Entwicklung und der Betrieb dieser Webapplikation war in der ursprünglichen Kostenschätzung nicht enthalten. Um den Rechtseinheiten die Meldungen über die elektronische Plattform EasyGov zu vereinfachen und effizienter zu gestalten, wird ausserdem eine Schnittstelle zwischen EasyGov und den kantonalen Handelsregisterämtern gebaut. Diese war ebenfalls nicht in der ursprünglichen Kostenschätzung enthalten. Zudem erweist sich die Abbildung der Beherrschungsverhältnisse in der Entwicklung und Darstellung als komplexer als gedacht. Finanzinstituten soll ermöglicht werden, ihre Abfragen und die Erfassung der Unterschiedsmeldungen direkt aus ihren Systemen vorzunehmen. Die Sicherheitsinfrastruktur (Identity, Access- und API-Management) und deren Administration, die dies seitens Bund bedingt, ist in der Entwicklung und im Betrieb kosten- und personalintensiver als vorausgesetzt. Zwar sollen Rechtseinheiten soweit möglich die digitale Kommunikation verwenden. Rechtseinheiten, die aber ausdrücklich keine digitale Kommunikation von Seiten der registerführenden Behörde wünschen oder welche die Auszugsbestellung mittels Briefes vornehmen möchten, soll es ermöglicht werden, den postalischen Weg zu wählen. Die Bearbeitung der Briefpost benötigt mehr Personalressourcen und die Gebühren für den Postversand wurden neu in der Kostenschätzung berücksichtigt.

In der Botschaft wurde der Ressourcenbedarf des EFD in der Anfangsphase auf höchstens 21 Vollzeitstellen geschätzt (20 für die Kontrollstelle und eine für den Strafrechtsdienst), davon 10 befristete Stellen für die Einführungsphase des Registers. Noch hinzukommen würden laut Botschaft die noch nicht quantifizierbaren Kosten für die Informatiklösungen zur Erledigung der Aufgaben der Kontrollstelle.

Aus folgenden Gründen entsteht ein Mehrbedarf an Ressourcen:

- Mit dem Fortschreiten des Projektes wird klarer, wie die genauen Abläufe und Prozesse für die Kontrollstelle aussehen werden und auf welchen Annahmen die Schätzungen beruhen sollen. Dies führt dazu, dass die Schätzung des Personalaufwandes zum aktuellen Zeitpunkt präziser gemacht werden kann. Ferner konnten auch die Kosten für das Analysetool präziser geschätzt werden.

- Ein weiterer Grund für den Mehrbedarf der Kontrollstelle ist ferner, dass angesichts der aktuellen bzw. absehbaren Entwicklung in der EU in Bezug auf die Kontrollkette vorgesehen wurde, dass die meldepflichtigen Rechtseinheiten unter gewissen Umständen auch eine allfällige Kontrollkette melden müssen. Aufgrund der vorgesehenen Meldung der Kontrollketten (Art. 7 i.V.m. Art. 11) ist mit einer höheren