Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/112: Änderung des Gewässerschutzgesetzes zum Schutz des Grundwassers und zur Erhöhung der Reinigungsleistung der Abwasserreinigungsanlagen · 53 Seiten
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Damit die Projekte des Gewässerschutzprogramms nach Artikel 62a GSchG effizient umgesetzt werden können, prüft das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) im Rahmen der Beantwortung des Postulats 22.3875 verschiedene Massnahmen, wie z. B. vereinfachte Verwaltungsverfahren.
Zweck der Gesetzesänderung im Bereich Trink- und Grundwasserschutz
Die Bezeichnung der Zuströmbereiche stärkt den Schutz der für die Wasserversorgung genutzten Grundwasservorkommen. Mit Hilfe der Zuströmbereiche wird langfristig sichergestellt, dass die Menschen in der Schweiz kostengünstig und verlässlich mit Trinkwasser von guter Qualität versorgt werden.
Die geplante Änderung des GSchG sorgt dafür, dass die Kantone die Vollzugsdefizite bei der Bezeichnung der Zuströmbereiche für verunreinigte oder gefährdete Grundwasserfassungen beheben. Dazu wird die heute in der GSchV enthaltene Pflicht zur Bezeichnung der Zuströmbereiche für verunreinigte und gefährdete Grundwasserfassungen auf Gesetzesstufe angehoben, und es wird ein realistischer und verbindlicher Zeitplan zur Bezeichnung der Zuströmbereiche eingeführt.
Um die Trinkwasserversorgung langfristig zu sichern, werden die Kantone zusätzlich verpflichtet, die Zuströmbereiche für die wichtigsten Grundwasserfassungen, jene von regionaler Bedeutung, zu bezeichnen.
Wenn die Zuströmbereiche bezeichnet sind,
kann zukünftig eine verbreitete Belastung der Grundwasservorkommen mit Abbauprodukten von Pflanzenschutzmitteln verhindert werden.
können die Kantone Verunreinigungsquellen rasch ermitteln und gezielte Massnahmen an der Quelle zur Reduktion von Verunreinigung umsetzen.
können die Kantone bei Unfällen oder undichten Leitungen, welche zu einer Grundwasserverunreinigung führen, schnell Massnahmen ergreifen.
kennen die Wasserversorger die Gefahren für ihr Trinkwasser und können diese in ihrem Risikomanagement berücksichtigen.
werden aufwändige Sanierungsmassnahmen von verunreinigten Grundwasservorkommen verhindert und Kosten bei der Trinkwasserversorgung gespart.
Abwasserreinigung
Kommunale Abwasserreinigung in der Schweiz
Das Ziel der kommunalen Abwasserreinigung ist die Reinigung des mit Fäkalien und Schadstoffen verschmutzten Abwassers zum Schutz der Menschen und Gewässerlebewesen. Die ARA wurden grossenteils erst ab den 1960/70er Jahren gebaut, als die Gewässer stark durch verschmutztes Abwasser verunreinigt waren. Vor dem Bau der ARA kamen Badeverbote, Fischsterben und Schaumrückstände in den Flüssen, Bächen und Seen häufig vor. In den letzten Jahrzehnten wurden vermehrt kleinere ARA stillgelegt und an benachbarte ARA angeschlossen, um die Reinigungs- und Kosteneffizienz sowie die Betriebssicherheit zu steigern. Im Jahr 2015 waren insgesamt 770 ARA in Betrieb, heute gibt es rund 700 ARA.