Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/112: Änderung des Gewässerschutzgesetzes zum Schutz des Grundwassers und zur Erhöhung der Reinigungsleistung der Abwasserreinigungsanlagen · 53 Seiten

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Die Schweizer ARA entfernen über 90 % des Kohlenstoffs und Phosphors aus dem Abwasser. Rund zwei Drittel der ARA verfügen jedoch noch nicht über die seit langem angewendeten Reinigungsverfahren zur Entfernung der Stickstoffverbindungen Ammonium und Nitrit oder entfernen diese nur unzureichend. Etwa 80 ARA erfüllen die seit 1998 bei nachteiligen Auswirkungen auf die Gewässerqualität geltenden Anforderungen zur Ammonium-Einleitung nicht. Zudem wird die Stickstoffverbindung Nitrat in Schweizer ARA im Durchschnitt nur zu etwa 50 % eliminiert. In Deutschland und Österreich, wo seit den 1990er Jahren strengere Vorgaben gelten und die bestehenden technischen Standards konsequent umgesetzt wurden, wird bereits heute im Mittel eine Elimination von über 80 % erreicht. In Frankreich und Italien gelten Anforderungen zur Elimination von Nitrat nur in als empfindlich eingestuften Gebieten. In diesen Gebieten werden Eliminationsraten von über 75 % erzielt. Künftig müssen die ARA in allen Mitgliedsstaaten der EU eine Eliminationsleistung von 80 % erreichen (siehe Kapitel 3).

Um die Trinkwasserressourcen und die Gewässer zu schützen, sind seit 2016 bestimmte ARA verpflichtet, Massnahmen zur Elimination organischer Spurenstoffe zu treffen (Anhang 3.1 Ziffer 2 Nr. 8 GSchV). Es sind dies i) die grossen ARA, ii) die mittelgrossen ARA im Einzugsgebiet von Seen und iii) ARA, die in Fliessgewässer mit einem hohen Anteil an Abwasser einleiten. Bis 2040 werden dadurch etwa 140 der rund 700 ARA den Eintrag von organischen Spurenstoffen in die Gewässer stark reduzieren.

Auswirkungen auf die Umwelt

Der ungenügende technische Standard der Schweizer ARA bei der Abwasserbehandlung wirkt sich auf die Umwelt aus: Die Gewässer werden durch die Einleitung von für Fische giftigem Nitrit und Ammonium belastet. Rund 22 000 Tonnen Stickstoffverbindungen, hauptsächlich in Form des Nährstoffs Nitrat, gelangen pro Jahr aus den ARA in die Gewässer. Dies begünstigt das Auftreten von für Mensch und Tier giftigen Blaualgen und trägt zur Überdüngung der sensiblen aquatischen Ökosysteme in Flüssen und Meeren bei.

Die ungenügende Stickstoffelimination führt ausserdem zur Emission von Lachgas in die Atmosphäre. Lachgas ist 265-mal klimaschädlicher als CO2. Die Schweizer ARA emittieren rund 1800 Tonnen Lachgas pro Jahr. Dies entspricht rund 70 % der Treibhausgasemissionen der ARA und rund 1 % der Treibhausgasemissionen der Schweiz.

Auch bezüglich der Entfernung von organischen Spurenstoffen aus dem Abwasser besteht Handlungsbedarf. Insgesamt werden heute durch Abwassereinleitungen aus ARA in etwa 3000 Fliesskilometern die 2020 in Kraft getretenen ökotoxikologischen Grenzwerte von organischen Spurenstoffen überschritten (Anhang 2 Ziffer 11 GSchV). Trotz des bereits 2016 beschlossenen Ausbaus werden die Grenzwerte an etwa 1700 Fliesskilometern überschritten bleiben.

Finanzierung der Abwasserreinigung

Die Kosten der Abwasserentsorgung (Kanalisation und Abwasserreinigung) von heute rund 2,2 Milliarden Franken pro Jahr werden verursachergerecht über die Abwassergebühren der einzelnen Gemeinden finanziert. Die Abwassergebühren decken die Kosten für Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Abwasserentsorgung, sind unbefristet und werden bei den Haushalten, Industrie und Gewerbe im Einzugsgebiet der ARA