Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/112: Änderung des Gewässerschutzgesetzes zum Schutz des Grundwassers und zur Erhöhung der Reinigungsleistung der Abwasserreinigungsanlagen · 53 Seiten
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Grundwasserschutzzonen im Nahbereich von Grundwasserfassungen
Der Schutz der Grundwasserfassungen und Trinkwasservorkommen wird in der Schweiz durch ein mehrstufiges Sicherungssystem gewährleistet. In den Grundwasserschutzzonen in unmittelbarer Nähe der Grundwasserfassung gelten die strengsten Schutzvorschriften, mit zunehmender Entfernung nehmen die Einschränkungen ab. Grundwasserschutzzonen müssen um alle Grundwasserfassungen im öffentlichen Interesse ausgeschieden werden. Die Vorschriften in den Grundwasserschutzzonen sorgen dafür, dass das Fassungsbauwerk nicht beschädigt wird und dass keine Krankheitserreger oder unerwünschten Stoffe ins Grundwasser gelangen, kurz bevor es in das Trinkwassernetz eingespeist wird.
Verunreinigte Trinkwasservorkommen
Stoffe wie Nitrat und organische Spurenstoffe, die im Boden nicht zurückgehalten und im Grundwasser nicht abgebaut werden, können aus dem gesamten Einzugsgebiet in eine Grundwasserfassung gelangen. Die oben beschriebenen Grundwasserschutzzonen sind in den meisten Fällen viel kleiner als das Einzugsgebiet und können die Fassungen daher nicht vor solchen langlebigen Verunreinigungen schützen.
Die Grundwasservorkommen sind vielerorts durch langlebige Stoffe aus der Landwirtschaft, aus Siedlung und Verkehrswegen oder aus Industrie und Gewerbe belastet. Derzeit erfüllen Grundwasservorkommen, welche rund eine Million Einwohnerinnen und Einwohner mit Trinkwasser versorgen, die gesetzlichen Qualitätsanforderungen nicht. Grund dafür ist die Verunreinigung des Grundwassers mit Abbauprodukten der Pflanzenschutzmittelwirkstoffe Chlorothalonil und S-Metolachlor. Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Chlorothalonil wurde die Zulassung entzogen.1 Deren Verwendung wurde ab dem 1. Januar 2020 verboten. Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff S-Metolachlor dürfen seit Anfang 2025 nicht mehr verwendet werden. Bis die Abbauprodukte aus dem Boden ausgewaschen sind und das Grundwasservorkommen wieder sauber ist, kann es noch Jahrzehnte dauern. Dies zeigt, wie wichtig es ist, solche Verunreinigungen in Zukunft zu verhindern.
Immer wieder müssen Grundwasserfassungen wegen Verunreinigungen aufgehoben werden. Wegen zu hohen Nitrat-Gehalten mischen verschiedene Wasserversorger verunreinigtes mit sauberem Grundwasser, um den Grenzwert für Trinkwasser einzuhalten. Aufgrund der weiter zunehmenden Siedlungsflächen und Infrastrukturbauten wird es für die Wasserversorger immer schwieriger, neue Standorte für Trinkwasserfassungen zu finden.
Zuströmbereiche ermöglichen Schutz vor Verunreinigungen am richtigen Ort
Die Kantone müssen für die wichtigsten und die am stärksten gefährdeten Grundwasserfassungen den Zuströmbereich2 bezeichnen. So können sie am richtigen Ort Massnahmen zum Schutz vor Verunreinigungen ergreifen.
1 Gegen den Entzug der Zulassung ist ein Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig.
2 Im Unterschied zum Zuströmbereich Z dient der Zuströmbereich Z dem Schutz oberirdiu o scher Gewässer. Der Zuströmbereich Zo ist von der geplanten GSchG-Änderung nicht betroffen. Der Einfachheit halber wird in diesem Text der Begriff «Zuströmbereich» ohne den Zusatz «Zu» verwendet.