Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/112: Änderung des Gewässerschutzgesetzes zum Schutz des Grundwassers und zur Erhöhung der Reinigungsleistung der Abwasserreinigungsanlagen · 53 Seiten
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1.2 Gewählte Lösung und geprüfte Alternativen
Trink- und Grundwasserschutz
Trinkwasseraufbereitung als Alternative verworfen
Um die Trinkwasserversorgung ohne die Bezeichnung von Zuströmbereichen auch künftig sicherzustellen, könnten die Wasserversorger die Verunreinigungen aus dem geförderten Grundwasser durch aufwendige Aufbereitungsverfahren entfernen. Dies würde zu einer starken Zentralisierung der heutigen dezentralen, wenig störungsanfälligen Trinkwasserversorgung führen. Gerade vor dem Hintergrund des Klimawandels würde dies die Versorgungssicherheit schwächen. Aufgrund der Topografie hätte eine Zentralisierung in vielen Gebieten der Schweiz den Verbrauch von viel Energie für das Pumpen des Wassers zur Folge oder wäre gar nicht umsetzbar. Zudem führen gewisse Verfahren zu hoch belastetem Abwasser, welches wiederum in Gewässer eingeleitet werden muss. Die unerwünschten Stoffe verbleiben so in der Umwelt. Die Aufbereitung würde die Kosten und den Energieverbrauch der Wasserversorgung deutlich erhöhen. Bei kleineren Wasserversorgern stiege der Wassertarif um bis zu 45 % an, bei den grösseren Wasserversorgern gegen 25 %3.
Bezeichnung der Zuströmbereiche für ausgewählte Grundwasserfassungen
Anstelle einer vermehrten Aufbereitung sollen die Trinkwasservorkommen mit der vorliegenden Vorlage vor Belastungen geschützt und Verunreinigungen durch Massnahmen an deren Ursprungsort angegangen und saniert werden.
Die Wasserversorgung der Schweiz wird durch etwa 12 000 Grundwasserfassungen sichergestellt. Viele Quellfassungen liegen im selben Einzugsgebiet und können zu Quellgruppen mit einem gemeinsamen Zuströmbereich zusammengefasst werden. Zum Schutz aller 12 000 Grundwasserfassungen wären rund 6200 Zuströmbereiche notwendig.4 Nach der vorgeschlagenen Regelung sind die Kantone verpflichtet, nur einen Viertel davon – rund 1500 dieser Zuströmbereiche – zu bezeichnen.5 Dies sind rund 400 mehr, als bereits nach der aktuellen Gesetzgebung nötig wären.
Die Kantone bezeichnen gemäss der vorgeschlagenen Regelung die Zuströmbereiche für 800 Grundwasserfassungen mit Verunreinigung, worunter schätzungsweise 300 zusätzlich von regionaler Bedeutung sind. Die Zuströmbereiche bezeichnen die Kantone zudem für rund 400 weitere Grundwasserfassungen von regionaler Bedeutung und für ca. 300 Grundwasserfassungen, bei welchen durch verschiedene Anlagen und Nutzungen6 eine starke Gefahr einer Verunreinigung besteht (siehe Tabelle 1). Diese
3 Ecoplan, Holinger, 2024: Grundlagen zum Postulat 20.487 Clivaz: Verunreinigungen des Trinkwassers mit Chlorothalonil: Wie reagieren und wie die nötigen Sanierungen finanzieren?
4 Université de Neuchâtel, 2023: Statistische Abschätzung des voraussichtlichen Flächenbedarfs der Zuströmbereiche.
5 Infras, Holinger, 2024: Volkswirtschaftliche Beurteilung der Motion 20.3625 «Wirksamer Trinkwasserschutz durch Bestimmung der Zuströmbereiche»
6 Anlagen und Nutzungen, bei welchen die Gefahr einer Verunreinigung besteht, sind Abwasser- und Versickerungsanlagen auf Siedlungs- und Verkehrsflächen, Betriebe mit relevantem Umsatz an wassergefährdenden Stoffen, Ackerbau- und Spezialkulturflächen (siehe Kapitel 4.2.1).