Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/112: Änderung des Gewässerschutzgesetzes zum Schutz des Grundwassers und zur Erhöhung der Reinigungsleistung der Abwasserreinigungsanlagen · 53 Seiten

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Lockerung der Anschlusspflicht an die Kanalisation bei Nutztierhaltung

Mit der neuen Regelung bringen die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe mehr häusliches Abwasser auf ihre Felder aus. Damit steigt das Risiko, dass Krankheitskeime aus menschlichen Fäkalien oder andere Schadstoffe aus dem häuslichen Abwasser in den Lebensmittelkreislauf oder die Gewässer gelangen.

Zwar können in Einzelfällen Beeinträchtigungen auftreten, aufgrund der geringen Anzahl betroffener Betriebe sind die beschriebenen Auswirkungen als gering einzustufen.

6.5 Auswirkungen auf die Umwelt

Trink- und Grundwasserschutz

Die Vorlage hat das Ziel, die Belastungen des Grundwassers durch Nährstoffe und organische Spurenstoffe zu verringern (siehe Kapitel 1.1.1). Neben den positiven Effekten auf das Grundwasser wird sich die Vorlage aufgrund der Einschränkungen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auch positiv auf die Biodiversität innerhalb der Zuströmbereiche auswirken.

Abwasserreinigung

Die Gesetzesänderung wird zur Einhaltung der Grenzwerte von organischen Spurenstoffen aus dem Abwasser beitragen. Diese sind heute an rund 3000 Fliesskilometern der Schweizer Gewässer überschritten.

Die geplanten Anforderungen zur Stickstoffelimination reduzieren die Einträge der für Fische giftigen Stickstoffverbindungen Ammonium und Nitrit bei rund 50 % der 700 Einleitstellen von ARA. Zudem werden die Stickstoffeinträge in die Gewässer halbiert und die Lachgasemissionen aus ARA um 70 bis 80 % reduziert. Damit werden pro Jahr rund 12 000 Tonnen weniger Stickstoff in die Schweizer Gewässer, die Nordsee und das Mittelmeer eingetragen. Mit der Reduktion der Lachgas Emissionen um rund 1400 Tonnen pro Jahr, was 370 000 Tonnen CO2-Equivalenten pro Jahr entspricht, wird ein Beitrag zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und damit zur Erreichung der Klimaziele der Schweiz geleistet.

Der Stromverbrauch der ARA wird durch die Massnahmen um rund 60 GWh pro Jahr zunehmen, dies entspricht rund 0.1% des gesamtschweizerischen Stromverbrauchs im Jahr 2022. Rund 30 % des zusätzlichen Strombedarfs entsteht, weil die Massnahmen zur Reduktion der Stickstoffeinträge zu einer Reduktion der Biogasproduktion auf ARA führen. Die mit den zusätzlichen Strombedarf verbundenen Treibhausemissionen werden durch die erzielte Reduktion der Lachgasemissionen um rund das 50-fache überkompensiert.

Als positiver Nebeneffekt der Umsetzung der Massnahmen zur Elimination von organischen Spurenstoffen und zur Stickstoffbehandlung wird erwartet, dass die aus ARA in die Gewässer eingeleitete Menge an Mikroplastik, Kohlenstoff, partikuläre Stoffe und Phosphor um jeweils 10 bis 20 % reduziert wird. Zudem werden nach heutigen Erkenntnissen auch die Einträge von Antibiotikaresistenzen in die Gewässer deutlich reduziert.