Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/116: Indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung) zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» · 154 Seiten

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Erläuternder Bericht VE-NUFG

Buchstabe b: Kinderarbeit

Die Bestimmung kommt nur zur Anwendung auf Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich der Sorgfaltspflichten und Transparenz nach Artikel 4 ff. fallen.

Alternativ zur Anwendung von Buchstabe a gilt die Sorgfaltspflicht für Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen anbieten, bei denen ein begründeter Verdacht auf Kinderarbeit besteht.

Unter «Produkten oder Dienstleistungen» ist die gesamte «materielle und immaterielle Wertschöpfungs-Pipeline» eines Unternehmens gemeint.

Im Zusammenhang mit der Definition des «begründeten Verdacht[s]» auf Kinderarbeit ist der Leitfaden der OECD zu diesem Thema zu berücksichtigten337. Um die Frage zu beantworten, in welchen Fällen ein begründeter Verdacht besteht, dass die Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens unter Einsatz von Kinderarbeit hergestellt oder erbracht wurden, kann zudem die Lehre und Rechtsprechung zur Geldwäschereigesetzgebung herangezogen werden, da der Begriff «begründeter Verdacht» in der Geldwäschereigesetzgebung (s. Art. 9 GwG338) ebenfalls vorkommen.339 Demnach ist ein Verdacht dann begründet, wenn er auf einem konkreten Hinweis oder mehreren Anhaltspunkten beruht, welche einen verbrecherischen Ursprung der Vermögenswerte befürchten lassen.340 Dabei sind zunächst das Vorliegen von Anhaltspunkten, sodann das Vorliegen konkreter Wahrnehmungen und schliesslich das Vorliegen eines begründeten Verdachts zu prüfen.341 Diese Grundsätze lassen sich auch auf das Vorliegen eines begründeten Verdachts auf Kinderarbeit anwenden.

Von einem Unternehmen kann nicht erwartet werden, dass sie systematisch alle Produkte und Dienstleistungen auf einen allfälligen Verdacht auf Kinderarbeit prüft. Es muss sich aber in Wachsamkeit üben. Sobald es einen Verdacht hegt, muss es Untersuchungen an die Hand nehmen, um die Lage zu klären.

337 Practical actions for companies to identify and address the worst forms of child labour in mineral supply chains, 2017.

338 Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschereigesetz, GwG) vom 10. Oktober 1997,

339 ROLAND J. LUCHSINGER in: Geldwäschereigesetz (GwG), Stämpflis Handkommentar, 2017, KUNZ/JUTZI/SCHÄREN (Hrsg.), Art. 9 GwG, Rz. 24 ff.

340 ROLAND J. LUCHSINGER in: Geldwäschereigesetz (GwG), Stämpflis Handkommentar, 2017, KUNZ/JUTZI/SCHÄREN (Hrsg.), Art. 9 GwG, Rz. 26, unter Hinweis auf die BOTSCHAFT GwG, BBl 1996 1131.

341 ROLAND J. LUCHSINGER in: Geldwäschereigesetz (GwG), Stämpflis Handkommentar, 2017, KUNZ/JUTZI/SCHÄREN (Hrsg.), Art. 9 GwG, Rz. 28, unter Hinweis auf die BOTSCHAFT GwG, BBl 1996 1131.