Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/116: Indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung) zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» · 154 Seiten

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Erläuternder Bericht VE-NUFG

Der Bundesrat hat in Anwendung der Delegationsbestimmungen die Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit (VSoTr346) erlassen.

Der Bundesrat ist gemäss Artikel 39 Absatz 2 befugt, die «jährlichen Einfuhrmengen» von Mineralien und Metallen festzulegen, bis zu welchen ein Unternehmen von der Sorgfalts- und Berichterstattungspflicht befreit ist.347 Die Einfuhrmengen sind im Anhang 1 Teil A und Teil B VSoTr348 geregelt. Sollten die Einfuhrmengen in der Europäischen Union später geändert werden, kann die Schweiz ihre Regelung im Bedarfsfall auf dem Wege der Verordnungsänderung anpassen.

Gemäss Artikel 39 Absatz 3 legt der Bundesrat fest, «unter welchen Voraussetzungen kleine und mittlere Unternehmen sowie Unternehmen mit geringen Risiken im Bereich Kinderarbeit das Vorliegen eines begründeten Verdachts auf Kinderarbeit nicht prüfen müssen». Diese sind in Artikel 6 und 7 VSoTr geregelt.

Schliesslich ist der Bundesrat ermächtigt, die Voraussetzungen festzulegen, unter denen die Unternehmen von den Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten ausgenommen sind, sofern sie sich an ein international anerkanntes Regelwerk halten (Art. 39 Abs. 4). Die Norm bezieht sich auf beide Themenbereiche, d.h. die «Konfliktmineralien» wie auch die «Kinderarbeit». In der VSoTr werden im Anhang die der OECD- Leitfaden bzw. die Practical actions for companies to identify and address the worst forms of child labour in mineral supply chains, 2017 («Kinderarbeit») sowie die OECD- Leitsätze für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten («Konfliktmineralien») erwähnt.

Infrage kommen aber auch noch andere Regelwerke, sofern sie gleichwertig und international anerkannt sind. Bei der Festlegung der Anforderungen an die Sorgfaltspflichten bezüglich Lieferkettenpolitik könnte der Bundesrat z.B. die Berücksichtigung der Standards der Musterstrategie für Lieferketten im Anhang II der OECD-Leitsätze für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht vorsehen. Im Bereich der «Kinderarbeit» kann das ILO- IOE Child Labor Guidance Tool for Business als relevanter Leitfaden erwähnt werden.

Artikel 40: Sorgfaltspflichten

Artikel 40 entspricht dem geltenden Artikel 964k OR und konkretisiert die einzuhaltenden Sorgfaltspflichten. In Anlehnung an die Verordnung (EU) 2017/821 und die OECD- Leitsätze für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten ist für die Erfüllung der

346 SR 221.433

347 In der Verordnung (EU) 2017/821 sind die jährlichen Einfuhrmengen der einzelnen Minerale und Metalle im Anhang 1 geregelt.

348 SR 221.433